LGBTIQ werden in Katar «auch weiterhin diskriminiert»
Amnesty: Weiter Ausbeutung im WM-Gastgeberland
Katar steht seit Jahren insbesondere wegen der Menschenrechtslage in der Kritik. Trotz Reformen im Land des Gastgebers der Fussball-WM habe sich nicht genug geändert, schreibt Amnesty International im aktuellen Jahresbericht.
Amnesty International sieht weiterhin gravierende Mängel im WM-Gastgeberland Katar. Trotz staatlicher Reformen seien Arbeitsmigranten im Jahr 2021 «weiterhin von Ausbeutung betroffen» gewesen und hätten «Schwierigkeiten, ihren Arbeitsplatz frei zu wechseln» gehabt, heisst es im Jahresbericht 2021/22 der Menschenrechtsorganisation.
Vor der Endrunde der Fussball-WM in diesem Jahr (21. November bis 18. Dezember) «schränkten die Behörden das Recht auf Meinungsfreiheit noch stärker ein». Frauen sowie lesbische, schwule, bisexuelle, trans und inter Menschen seien zudem «sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben weiterhin diskriminiert» worden.
Das Emirat steht seit Jahren in der Kritik (MANNSCHAFT berichtete). Darum sind auch Gas-Geschäfte mit der deutschen Bundesregierung umstritten (MANNSCHAFT berichtete).
Berichte über Tausende tote Arbeiter sorgen immer wieder für laute Kritik – insbesondere aus Europa. Die Regierung des Emirats verweist auf etliche Reformen zur Verbesserung der Menschenrechtslage und der Bedingungen für ausländische Arbeiter. So baute Katar das Kafala-System ab. Dieses auch in anderen Ländern der Region verbreitete System bindet ausländische Arbeiter fest an einen einheimischen Bürgen wie einen Arbeitgeber. Verstösse gegen die neuen Gesetze würden rigoros verfolgt.
«Trotz anderslautender Zusicherungen versäumte es die Regierung, Reformen einzuführen und durchzusetzen, was dazu führte, dass ausbeuterische Praktiken und die schlimmsten Elemente des Sponsorensystems (Kafala) fortbestanden», schreibt Amnesty über die vergangenen Monate. Die Behörden hätten es zudem unterlassen, «den Tod Tausender Arbeitsmigranten gründlich zu untersuchen, die in den vergangenen Jahren plötzlich und unerwartet gestorben waren, obwohl sie vor ihrer Einreise nach Katar die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden hatten».
Diese «Unterlassung» bedeute, dass Katar «ein zentrales Element des Rechts auf Leben nicht schützte, denn es liess sich nicht feststellen, ob der Tod der Männer im Zusammenhang mit ihren Arbeitsbedingungen stand». Außerdem bliebe den Hinterbliebenen dadurch die Möglichkeit verwehrt, von den Arbeitgebern oder den katarischen Behörden eine Entschädigung zu erhalten.
Pink Cross fordert die Schweiz auf, queere Personen der Schweizer Delegation und Fans, die nach Katar reisen, vor Verfolgung zu schützen (MANNSCHAFT berichtete).
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