Wegen Hetze gegen LGBTIQ: Ermittlungen gegen AfD-Politikerin
Ein Social-Media-Beitrag über die Regenbogenfahne beschäftigt die Justiz. Die Urheberin Vanessa Behrendt (AfD) wehrt sich.
Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die AfD-Landespolitikerin Vanessa Behrendt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen. Die dort angesiedelte niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) ermittelt demnach gegen Behrendt wegen eines Beitrages auf der Plattform X.
Im Oktober 2024 soll die Landtagsabgeordnete Behrendt in dem Beitrag unter anderem die Regenbogenfahne als Symbol für «Machenschaften pädophiler Lobbygruppen» bezeichnet haben. Daher stehe sie im Verdacht, Angehörigen sexueller Minderheiten Pädophilie unterstellt zu haben. Die Regenbogenfahne wird vor allem von LGBTIQ genutzt, um mehr Anerkennung und Gleichberechtigung zu fordern. X hat Behrendts Beitrag inzwischen wegen Verstössen gegen EU-Gesetze zurückgezogen.
«Meine Kritik an der Regenbogenfahne ist, gemäss Artikel 5 des Grundgesetzes, eine vollständig zulässige Meinungsäusserung», hält die Helmstedter AfD-Politikerin und Familien- und frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion dem laut einer Mitteilung entgegen. Sie gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.
Es handele sich um ein «offensichtlich politisch motiviertes Verfahren» gegen sie, behauptet Behrendt ohne weitere Belege. Rechtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft Göttingen würden geprüfte, ergänzte ihr Anwalt Markus Haintz laut der Mitteilung der AfD.
Behrendt sagte weiter, die ZHIN stehe zu Recht in der Kritik. Kürzlich hatte US-Vizepräsident J.D. Vance nach einem Beitrag des US-Senders CBS die Arbeit der Einrichtung kritisiert. Jemanden zu beleidigen sei seiner Auffassung nach – anders als nach deutscher Rechtslage – kein Verbrechen, schrieb Vance auf X.
Vor gut einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Untreue-Ermittlungen gegen Behrendt eingestellt. Ihr sowie dem inzwischen aus der AfD ausgetretenen Jozef Rakicky war vorgeworfen worden, Wahlkampfmittel unzulässig abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen gegen Behrendt hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, hiess es damals. Gegen Rakicky wurden die Ermittlungen demnach wegen geringer Schuld eingestellt.
Regierung von Union und SPD: Droht bei Koalitionsverhandlungen «Hochverrat» an LGBTIQ? (MANNSCHAFT berichtete).
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