Hat der Fall «Waltraud P.» nun strafrechtliche Konsequenzen?
Der Ex-Rotlicht-Boss will als trans Frau ins Frauengefängnis
Der Fall von «Waltraud P.» sorgt weiterhin für einen Riesenwirbel. Nun prüfen mehrere Behörden mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
Die Stadt Wien soll prüfen, ob der behördliche Geschlechtswechsel bei dem ehemaligen Rotlicht-Boss rechtens war (MANNSCHAFT berichtete). Das berichtet die Kronen-Zeitung, der das entsprechende schriftliche Dokument vorliege.
Walter P. hatte kurz vor Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und tritt seither als Waltraud P. auf, um die Strafe im Frauengefängnis zu verbüssen. Die Änderung erfolgte nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens. Kurz nach der Änderung erhielt Waltraud P. nach eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in dem ein früherer Pensionsantritt mit 61 Jahren statt wie zuvor mit 65 Jahren als Mann in Aussicht gestellt wurde.
Das Innenministerium (BMI) hatte bereits ein Berichtigungsverfahren angeordnet, auch das psychiatrische Gutachten soll überprüft werden.
Walter P. erzählte zuvor der Kronen Zeitung, dass er zunächst von den Behörden weggeschickt worden sei, weil sein Äusseres keine besonders weiblichen Merkmale gehabt habe. «Ich empfand das als sexistisch. Denn wie muss eine Frau aussehen? Braucht man lange blonde Haare, falsche Wimpern und einen Minirock, um eine Frau zu sein», so Walter.
«Ich wollte die Justiz ärgern und meine Haftstrafe im Frauengefängnis absitzen. Die frühere Pension war nur ein netter Nebeneffekt», sagte Waltraud auch gegenüber der Zeitung.
In Österreich gibt es eine gesetzliche Regelung, wonach Frauen derzeit früher in Pension gehen können als Männer. Waltraud betonte: «Natürlich fühle ich mich als Frau.» Sie sei bereits 24 Jahre mit einer Frau verheiratet und habe zwei Kinder. «Ich bin eben eine lesbische trans Frau», so Waltraud.
Anwalt Helmut Graupner vom queeren Rechtskomittee Lambda erklärte via Facebook: «Dieser Mann wird hoffentlich nie ein Frauengefängnis von innen sehen sondern (gemeinsam mit dem Psychiater) vor das Strafgericht gestellt.»
Das Vorgehen erinnert an die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich aus Deutschland (MANNSCHAFT berichtete). Der Fall hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder angefacht.
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