Hasskriminalität: Über 1.400 Angriffe auf LGBTIQ registriert
Bundesinnenministerin Faeser (SPD) stellte die Statistik am Dienstag vor
Die Zahl der in Deutschland verübten politisch motivierten Straftaten hat im vergangenen Jahr zum vierten Mal in Folge zugenommen. Es wurden z.B. über 1.400 Angriffe auf Queers registriert.
Der Anstieg um rund sieben Prozent auf 58’916 Straftaten im vergangenen Jahr hängt nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) unter anderem mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zusammen, der in Deutschland 2022 viele Menschen stark beschäftigte – auch aufgrund der Angst vor dadurch möglicherweise bedingten Versorgungsengpässen.
Was Hasskriminalität gegen LGBTIQ betrifft: Die registrierten Fälle sind weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld «sexuelle Orientierung» 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld «geschlechtliche Diversität» 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst. Die offiziellen Zahlen bilden nur die Taten ab, die auch angezeigt und ordentlich registriert werden.
«Die Zahlen sind erschütternd. Klar ist: Jeden Tag werden LGBTIQ in Deutschland beleidigt, angegriffen und attackiert», erklärt Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung. «Damit dürfen und werden wir uns nicht abfinden. Ziel der Bundesregierung ist es, Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, LGBTIQ vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen zu schützen und Opfer besser zu unterstützen.»
Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung «Queer leben» seien eine Vielzahl an Massnahmen für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vereinbart. Das Thema «Sicherheit» sei eins der sechs Handlungsfelder. Bund, Länder und zivilgesellschaftliche Organisationen hätten bereits damit begonnen, gemeinsam Massnahmen zu identifizieren und umzusetzen, so Lehmann.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem Hasskriminalität gegen LGBTIQ besser geahndet werden soll. Dieses Gesetz muss der Bundestag nun zügig verabschieden. Durch die ausdrückliche Aufnahme «geschlechtsspezifischer» sowie «gegen die sexuelle Orientierung gerichteter» Motive in die Strafgesetze zu Hasskriminalität werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Wer Hasstaten gegen LGBTIQ ausübt, muss mit der vollen Härte des Strafrechts rechnen.
Auf der anstehenden Innenministerkonferenz im Juni werde zudem der Abschlussbericht des vom Bundesinnenministerium koordinierten Expert*innen-Gremiums zur Verbesserung der Bekämpfung von gegen LGBTIQ-gerichteten Gewalttaten behandelt. In dem Bericht werden zahlreiche Handlungsempfehlungen an die Innenminister*innen und Innensenator*innen aufgeführt. Die Bundesländer sind hier gefordert, diese in ihre Politik aufzunehmen und die Prävention, Erfassung und Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität konsequent weiterzuentwickeln und zu stärken.
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