Gesetz über Selbstbestimmung aufheben: AfD-Fraktion bringt Entwurf ein
Die öffentliche Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz dreht sich hauptsächlich um Missbrauchsnarrative, kritisieren der LSVD, die Frauenhauskoordinierung, der Bundesverband Trans* und das Jugendnetzwerk Lambda in einer gemeinsamen Mitteilung. Grund: Die AfD will das Gesetz abschaffen.
Demokratien stehen für die Gleichheit aller Menschen und die Unverletzlichkeit der Menschenrechte. In Zeiten, da antifeministische, autoritäre und rechtsextreme Stimmen lauter werden, werden diese Werte zunehmend angegriffen, heisst es in der Pressemitteilung der Organisationen. Selbstbestimmung sei dabei eins der Themen, die als Konfliktfeld ins Zentrum gerückt würden und an denen sich zeige: Nur wenn Menschenrechte Tag für Tag verteidigt würden, blieben sie erhalten.
«Wie erwartet hat das SBGG an der Situation in Frauenhäusern nichts geändert. Vor der Verabschiedung kursierte die angebliche Sorge, dass cis Männer sich missbräuchlich Zugang verschaffen könnten.»
Sibylle Schreiber, Frauenhauskoordinierung (FHK)
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gerät immer wieder unter Beschuss. So auch an diesem Donnerstag, wenn die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf «zur Aufhebung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder herstellen» (21/1547) in den Bundestag einbringt.
Die Frauenhauskoordinierung e. V., der Bundesverband Trans*, der LSVD und das Jugendnetzwerk Lambda e. V. sprechen von «systematischen Angriffen auf das mühsam errungene Selbstbestimmungsgesetz».
Das SBGG gerät immer wieder unter Beschuss. Dabei werde die Bedeutung des SBGG oft unterschätzt, so die Vereine: Die öffentliche Debatte dreht sich hauptsächlich um Missbrauchsnarrative, anstatt den menschenrechtlichen Stellenwert des Selbstbestimmungsgesetzes in den Blick zu nehmen. Es bedeute nicht nur einen menschenrechtskonformen Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderung für trans, inter und nicht-binäre Personen. Es drücke aus, dass jede Person das Recht habe, über das eigene Leben zu bestimmen und ihre Identität frei zu entfalten. Es bilde zudem ab, dass in der Gesellschaft weder Frauen noch Männer in starren Geschlechterbildern eingeschlossen werden sollten.
Die Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung (FHK) Sibylle Schreiber erklärt: «Wie erwartet hat das SBGG an der Situation in Frauenhäusern nichts geändert. Vor der Verabschiedung des Gesetzes kursierte die angebliche Sorge, dass cis Männer sich durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern verschaffen könnten. Dieser unrealistischen Annahme haben wir schon damals widersprochen. Es werden hier immer wieder unnötig Schreckensszenarien konstruiert, während die alltägliche Gewalt durch cis Männer weitergeht – ohne dass es dafür eine aufwändige Änderung des Geschlechtseintrags braucht.»
Ob ein Frauenhaus für eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder in der jeweiligen Situation die adäquate Anlaufstelle sei und passende Unterstützung bieten könne, werde stets von den Fachkräften vor Ort im Einzelfall entschieden. Dies gelte unterschiedslos für die Aufnahme von cis Frauen wie von trans Frauen oder nicht-binären Menschen. Trans Frauen, inter und nicht-binäre Personen fänden in Deutschland bereits seit vielen Jahren Schutz in Frauenhäusern, so Schreiber.
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