Europarats-Gremium fordert: «Konversionstherapien» verbieten!
Dazu gehören oft spirituelle und religiöse Rituale sowie körperlicher und sexueller Missbrauch
Praktiken zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität, Bisexualität und trans Menschen stehen schon in vielen Ländern unter Strafe. Im Europarat sprachen sich Politiker*innen für ein umfassendes Verbot aus.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist für ein Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen. Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten in Strassburg forderte die Mitgliedsländer des Europarats in einer Resolution auf, Praktiken unter Strafe zu stellen, die darauf abzielen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder dem Geschlechtsausdruck abzubringen.
Darüber hinaus schlug die Versammlung eine Reihe von Massnahmen zum Schutz der Betroffenen vor. Die Resolution hat keine rechtlich bindende Wirkung, soll aber nationalen Parlamenten, Regierungen und internationalen Organisationen als Leitlinie dienen.
Schädliche Folgen für Betroffene Das Europarats-Gremium verwies im Resolutionstext darauf, dass «Konversionspraktiken» keine wissenschaftliche Grundlage hätten und Betroffenen schaden würden. Die Menschen würden beispielsweise unter Depressionen und Angststörungen leiden. Die Massnahmen können dem Text nach beispielsweise psychologische Beratung, spirituelle und religiöse Rituale oder verbalen, körperlichen und sexuellen Missbrauch umfassen. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Praktiken in Mitgliedstaaten des Europarats weiterhin vorkämen, häufig verdeckt.
Medizinisches Personal soll von der Resolution bei unterstützenden Interventionen nicht betroffen sein. Auch Eltern oder religiöse Institutionen sollen weiter eine Rolle bei der Erforschung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität spielen dürfen - solange die Interventionen nicht darauf abzielten, Menschen zu verändern oder zu unterdrücken.
Zur Parlamentarischen Versammlung kommen viermal im Jahr Abgeordnete der 46 Staaten des Europarats zusammen. Der Rat mit Sitz in Strassburg wacht gemeinsam mit dem dazugehörigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über den Schutz ebendieser in seinen Mitgliedsländern. Er ist kein Organ der Europäischen Union.
Deutschland: Teilverbot von Behandlungen In Deutschland sind «Konversionsbehandlungen» an Kindern und Jugendlichen seit 2020 verboten. An Erwachsenen sind Massnahmen unter bestimmten Umständen erlaubt. Zuletzt wurde auch im Kanton Zürich ein Verbot beschlossen (MANNSCHAFT berichtete). Die EU-Kommission in Brüssel prüft derzeit eine Initiative von EU-Bürger*innen für ein Verbot der Massnahmen in der EU
Nach dem Aus für Brunos in Berlin: «Es braucht keinen schwulen Laden mehr.» Geschäftsführer Franz Landgraf-Happach nimmt Stellung (MANNSCHAFT berichtete).
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