Bundeskabinett beschliesst Gesetz zum Schutz von inter Kindern
Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett ein Gesetz zum Schutz für inter Kinder beschlossen. Der Opposition geht es nicht weit genug.
Das Recht von inter Kindern auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung solle geschützt werden. Zu diesem Zweck enthält der neue Paragraph 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Verbot an die Eltern, in Behandlungen einzuwilligen, die allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen.
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Das Gesetz setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um und enthält Regelungen zu Behandlungen an inter Kindern, d. h. an «Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die noch nicht einwilligungsfähig sind», wie es im Gesetzentwurf heisst. Eltern sollen künftig nur in operative Eingriffe an inneren und äusseren Geschlechtsmerkmalen, die eine solche Angleichung des Erscheinungsbildes zur Folge haben könnten, einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.
Die Einwilligung der Eltern in diesen Fällen bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung, die erteilt wird, wenn der operative Eingriff dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Hat eine interdisziplinäre Kommission den Eingriff befürwortet, werde vermutet, dass er dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
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Der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. Der queerpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann, sprach von einer «grossen Enttäuschung», denn das Selbstbestimmungsrecht der Kinder werde missachtet.
Die Entscheidung über den Körper von insbesondere inter Kindern solle nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin bei den Erwachsenen liegen, so Lehmann. Und dies auch in Fällen, in denen keine medizinische Indikation vorhanden sei und es «schlicht um Geschlechtsstereotypen» gehe.
Jens Brandenburg, Sprecher für LGBTI der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte: «Genitalverändernde Operationen an Kindern ohne medizinische Notwendigkeit sind ein gravierender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Sie müssen endlich wirksam verboten werden. Es ist gut und überfällig, dass die Bundesregierung nun endlich den längst versprochenen Gesetzentwurf vorlegt.»
Aber: Die Selbstbestimmung der Betroffenen gehöre in den Mittelpunkt. Ein Verbot genitalverändernder Operationen an Kindern darf nicht dazu führen, dass trans Jugendliche in ihrer körperlichen Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Auch die starke Rolle der Familiengerichte im Entwurf müsse kritisch hinterfragt werden, so Brandenburg.
In Österreich musste Alex Jürgen vier Jahre Kampf um den Geschlechtseintrag «inter» kämpfen, noch im Juni hatte er Strafanzeige gegen die zuständigen Behörden gestellt (MANNSCHAFT berichtete). Wegen unnötiger OPs an inter Kindern war das Land im Februar vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gerügt worden (MANNSCHAFT berichtete).
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