USA: Fluggesellschaften dürfen Geschlechtseintrag «X» nicht länger verwenden

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Symbolbild (Bild: Framestock, Adobe Stock)

Seit letzter Woche dürfen Fluggesellschaften, die in die USA fliegen oder von dort abheben, nur noch die Geschlechtseinträge «M» für männlich und «F» für weiblich verwenden. Die neue Regel sorgt vor allem bei trans und nicht-binären Reisenden für Verunsicherung.

Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) hat eine neue Regel eingeführt, die internationale Fluggesellschaften verpflichtet, bei der Übermittlung von Passagierdaten nur noch die Geschlechtsmarker «M» (male) oder «F» (female) zu verwenden. Der bisher mögliche Eintrag «X», der seit 2022 in US-Reisepässen für Menschen mit nicht-binären oder anderen Geschlechtsidentitäten verfügbar ist, wird von den Systemen nicht mehr akzeptiert.

Gemäss dem Guardian teilte eine Sprecherin der Zoll- und Grenzschutzbehörde mit, dass das Geschlecht auf Reisedokumenten «kein Kriterium für die Einreise in die USA» sei. Dennoch müssen Fluggesellschaften künftig jeden Datensatz mit einem männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag übermitteln – selbst wenn der Pass der reisenden Person einen «X»-Marker enthält.

Die neue Vorschrift geht auf eine Exekutivanordnung von Präsident Donald Trump zurück, die am ersten Tag seiner Amtszeit unterzeichnet wurde. Sie verlangt von Fluggesellschaften, ihre Systeme im Rahmen des sogenannten Advance Passenger Information System (APIS) anzupassen. Während unter der Regierung von Joe Biden noch die Möglichkeit bestand, auch andere Geschlechtsmarker zu verwenden, wird diese Option nun gestrichen.

Laut den vorliegenden Regelungen begann am 14. Juli 2025 die 90-tägige Übergangsfrist. Seit dem 12. Oktober 2025 werden Datensätze, die ein anderes Geschlecht als «M» oder «F» enthalten, automatisch abgewiesen. Fluggesellschaften sind angehalten, solche Einträge zu korrigieren oder erneut einzureichen.

Diese Änderung sorgt vor allem unter nicht-binären, inter und trans Personen für Verunsicherung. Viele Reisende, die ihre Pässe mit einem «X»-Marker führen, befürchten Schwierigkeiten beim Einchecken oder bei internationalen Flügen.

Rechtlich ist die Lage kompliziert: Das US-Aussenministerium ist derzeit durch eine gerichtliche Verfügung verpflichtet, weiterhin Reisepässe mit alternativen Geschlechtseinträgen auszustellen. Die Zoll- und Grenzschutzbehörde untersteht jedoch dem Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security) und kann daher eigene Vorgaben für den internationalen Flugverkehr festlegen.

Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU hatten bereits im Februar gegen Trumps Anordnung geklagt. Ein Gericht hatte im Juni entschieden, dass der «X»-Marker weiterhin auf Ausweisdokumenten möglich sein muss. Dies gilt jedoch nicht automatisch auch für den Flugverkehr.

Mehr: Trump holt schwulen Hochstapler George Santos aus dem Gefängnis (MANNSCHAFT berichtete)

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