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AfD-Spender will 100.000 Euro von der Partei zurück

AfD
Symbolbild: Christoph Soeder/dpa

Ein Berliner Unternehmer spendete der AfD einen sechsstelligen Betrag, nun hat er Klage auf Rückzahlung eingereicht. Dafür gibt es mehrere Gründe.

Ein Spender der AfD fordert 100.000 Euro von der Partei zurück. Wie Bild berichtete, hat der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel diesen Betrag Anfang 2020 an den Thüringer Landesverband überwiesen. «Meine Spende sollte der Verbesserung der Demokratie dienen», erklärte er damals mit Verweis auf die umstrittene Wahl von FDP-Mann Kemmerich zum Ministerpräsidenten (MANNSCHAFT berichtete).

Der Immobilien-Unternehmer wies damals in dem Schreiben darauf hin, er sei «parteipolitisch ungebunden» sei und nehme seine «Rechte als Bürger unseres Vaterlandes» wahr. Mehr wollte er damals nicht sagen.

Das ist nun anders. Krawinkel will seine Spende rückgängig machen und das Geld für Geflüchtete aus der Ukraine spenden. Seine Begründung: Die AfD habe sich zunehmend undemokratisch und verfassungsfeindlich gezeigt. Dies würde zum einen die Einstufung des «Flügels» innerhalb der Partei als rechtsextremistisch zeigen. Darauf deute auch das offen transfeindliche Verhalten der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch gegenüber der Grünen-Abgeordneten Tessa Ganserer hin, erklärten die Anwälte.


Dass diese als Frau im Bundestag sitze, kritisiert von Storch Februar dieses Jahres im Parlament. Sie nannte Ganserer in ihrer Rede einen Mann und erwähnte auch mehrfach Ganserers abgelegten Deadname (MANNSCHAFT berichtete).

Wie aus dem Bild-Bericht hervorgeht, hat der Spender eine Klage auf Rückzahlung nebst Zinsen beim Landgericht Erfurt eingereicht. Der Thüringer AfD-Verband der AfD will sich offenbar juristisch wehren.

Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt darf die AfD nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Eine Klage der AfD sei abgewiesen worden, teilte das Gericht am 11. März mit. Zuvor hatte auch das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf.



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