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Kommission für Ausweitung des Anti-Diskriminierungartikel

Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission den in die Vernehmlassung gegebenen Erlassentwurf ohne Änderungen verabschiedet. Eine Minderheit beantragt, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Die Kommission hat zudem beschlossen, dass sie im erläuternden Bericht die Ausdrücke «Transsexualität» und «Intersexualität» durch «Transidentität» und «Intergeschlechtlichkeit» ersetzen will. Sie wird den Bericht an einer ihrer nächsten Sitzungen definitiv verabschieden.

Zuvor hat der Bund mehrere Parteien und Organisationen die Vorlage zur Vernehmlassung vorgelegt. 10 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen den Vorentwurf ab, 55 befürworten ihn. Von Letzteren stimmen ihm 19 vorbehaltlos zu, 2 haben Zweifel an der praktischen Tragweite und 34 schlagen Änderungen oder Ergänzungen vor, verweisen auf Schwachstellen des Vorentwurfs oder fordern Anpassungen im erläuternden Bericht.

Gegen der Erweiterung sind der Kanton Schwyz, zwei politische Parteien: FDP, SVP der Wirtschaftsdachverband SGV und sechs Organisationen und  Institutionen: CP, Freikirchen.ch, Jugend & Familie, EDU, up!schweiz, Zukunft.ch.


Hintergrund
Die parlamentarische Initiative Reynard «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» verlangt, die Diskriminierung aufgrund  der sexuellen Orientierung in den Straftatbestand von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) aufzunehmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates gab der parlamentarischen Initiative am 21. Februar 2014 Folge. Nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates diesem Beschluss am 3. Juli  2014 nicht zugestimmt hatte, befasste sich die RK-N erneut mit der Initiative und beantragte ihrem Rat am 13. November 2014, der Initiative Folge zu geben, was dieser am 11. März 2015 auch tat. Die RK-S folgte diesem Beschluss am 23. April 2015. Am 17. März 2017 verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die Initiative bis zur Frühjahrssession 2019. Da die RK-N der Überzeugung ist, dass Trans- und Intersexmenschen genauso wie homo- oder bisexuelle Personen oft von Hasskriminalität und Diskriminierung betroffen sind, hat sie beschlossen, einen Vorentwurf auszuarbeiten, der über das Initiativanliegen hinausgeht und Artikel 261bis StGB nicht nur um das Kriterium der «sexuellen Orientierung» ergänzt, sondern auch um jenes der «Geschlechtsidentität».

 

 

 

 


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