Verwaltungsgericht Wien ermöglicht Geschlechtseintrag «nicht-binär»
«Etappensieg auf dem Weg zum Abbau staatlicher Diskriminierung»
Das Verwaltungsgericht Wien hat am Mittwoch entschieden, dass eine nicht-binäre Person ihren Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten auf «nicht-binär» ändern darf. Vorangegangen war eine Entscheidung des Obersten Gerichts der Republik, des Wiener Verfassungsgerichtshofs.
Wir erinnern uns: Der Verfassungsgerichtshof hatte 2018 festgestellt, dass österreichische Standesämter in offiziellen Formularen ein drittes Geschlecht anerkennen müssen
In einer Pressemitteilung erklärt Venib («Verein nicht binär»): «Einen alternativen Geschlechtseintrag bekommen derzeit nur Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die das mit einem medizinischen Fachgutachten nachweisen. Davon ausgeschlossen sind also Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale eindeutig einem binären Geschlecht zugeordnet werden können. So steht es in der aktuell (noch nicht rechtskräftig) gesetzeswidrigen Handlungsanleitung des Innenministeriums (Nehammer-Erlass), die den gesetzeswidrigen Kickl-Erlass ersetze.»
Für trans und nicht-binäre Personen gab es demnach keine Möglichkeit, einen anderen Eintrag ausser «w» oder «m» zu bekommen, ebenso wenig gab es den Eintrag «nicht-binär». Dagegen habe ein Gründungsmitglied von Venib geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Wien recht bekommen, heisst es.
Damit stehe der Ausstellung neuer Dokumente mit korrektem Geschlechtseintrag «nicht-binär» nur mehr das Innenministerium im Wege, das vermutlich in Revision gehen werde, um den Fall vor ein Höchstgericht zu bringen. Anhängig sind weiters die Genderklage sowie Verfahren auf Streichung und den Eintrag «divers».
Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei ein Etappensieg auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung geschlechtlicher Minderheiten und dem Abbau staatlicher Diskriminierung, heisst es weiter von Seiten Venibs. De Verein sei erst vergangenes Wochenende für seine Arbeit mit dem Regenbogenball Award der HOSI Wien ausgezeichnet worden, erfährt man in der Pressemitteilung.
In Wien gibt es seit letztem Jahr einen Zebrastreifen in der Farben der Transbewegung, als Statement gegen Diskriminierung (MANNSCHAFT berichtete).
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