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Urteil: Bulgarien muss homosexuelle Paare anerkennen

LGBTIQ
Bild: Pexels/Quintin Gellar

Das Nicht-An­er­ken­nen h­omosexueller Paare miss­ach­tet das Pri­vat- und Fa­mi­li­en­le­ben: Der EGMR ver­ur­teil­te Bul­ga­ri­en, weil eine les­bi­sche Frau ihre Hei­rat dort nicht an­er­ken­nen las­sen konn­te.

Einer Frau aus Sofia, die in Grossbritannien ihre Partnerin geheiratet hatte, verweigerte ihr heimisches Standesamt, diese Ehe anzuerkennen. Begründung: Die bulgarische Verfassung definiere die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Ein Pendant zur Ehe gebe es nicht.

Laut dem Urteil, das am Dienstag in Strassburg einstimmig fiel, sei hier Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden. Dieser garantiert jeder Person das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Für den Gerichtshof sei klar, dass die Behörden in Bulgarien bisher keine Schritte unternommen hätten, um angemessene gesetzliche Regelungen im Hinblick auf die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu erlassen. Die beiden Frauen, Darina Koilowa und Lilia Babulkowa, könnten daher nicht essenzielle Aspekte ihres Lebens regeln, wie Eigentums- und Erbschaftsangelegenheiten oder den Schutz vor häuslicher Gewalt, heisst es in der Begründung des Urteils.


Die bulgarische LGBTIQ-Organisation Deistvie nannte das Urteil „historisch“ und „fundamental“. Es sei ein grosser Schritt auf dem Weg zu einer Gleichstellung.

Bulgarien muss den Frauen nun die Prozesskosten in Höhe von 3.000 Euro erstatten – und für eine rechtliche Anerkennung homosexueller Beziehungen sorgen. Obwohl die Entscheidung des Gerichts bindend ist, wird sie möglicherweise in Bulgarien nicht umgesetzt.

In Bulgarien greifen rechtsradikale Mobs immer häufiger LGBTIQ-Veranstaltungen an (MANNSCHAFT berichtete).



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