Tschechien erkennt Adoption durch schwules Paar weiter nicht an
Man könne nicht zulassen, dass auf diese Weise die heimische Gesetzgebung umgangen werde
Tschechien erkennt die Adoption eines Kindes durch ein in den USA lebendes schwules Paar vor einem US-Gericht nicht an. Das gab das Oberste Gericht mit Sitz in Brünn (Brno) am Freitag bekannt.
Es berief sich dabei auf eine frühere Entscheidung des Verfassungsgerichts (MANNSCHAFT berichtete). Man könne es nicht zulassen, dass auf diese Weise die heimische Gesetzgebung umgangen werde, hiess es zur Begründung. Nach tschechischem Recht ist die gemeinsame Adoption eines Kindes für eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein schwules Paar aus einem Tschechen und einem Mann aus Trinidad und Tobago, die in den USA leben und dort zwei Kinder adoptiert haben. Sie beriefen sich auf die Entscheidung eines Familiengerichts im US-Bundesstaat New Jersey.
Das Paar argumentierte, dass die Nichtanerkennung der Adoption unter anderem zu Schwierigkeiten bei Reisen nach Tschechien führe. Zudem würden die Kinder in dem EU-Mitgliedstaat vom Erbe ausgeschlossen.
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