Selbstbestim­mungs­gesetz jetzt auch im Bundes­gesetz­blatt

Tessa Ganserer wird am 1. August die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens anmelden

Tessa Ganserer (Foto: Stefan Kaminski)
Tessa Ganserer (Foto: Stefan Kaminski)

Die Ampelkoalition löst mit dem Selbstbestimmungsgesetz das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab. Das neue SBGG wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt planmässig in Kraft. Tessa Ganserer teilte jetzt mit, sie werde am 1. August die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens anmelden. Die trans Abgeordnete ist auch Berichterstatterin für das Selbstbestimmungsgesetz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag.

«Ich freue mich sehr über diesen finalen Schritt des Selbstbestimmungsgesetzes auf seinem langen Weg, das nun wie geplant zum 1. August 2024 in Kraft treten kann. Damit wird das Recht auf eine echte Selbstbestimmung für trans Personen endlich Realität», so Ganserer.

Und weiter: «Ich selbst werde am 1. August beim Standesamt in meinem Geburtsort Zwiesel nach Paragraph 4 SBGG eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens anmelden. Da der 1. November in Bayern ein Feiertag ist, werde ich dort dann am 4. November die notwendige Erklärung abgeben und damit meine amtlichen Dokumente endlich korrigieren lassen.»

Zur Bundestagswahl 2021 musste Ganserer mit ihrem Geburtsnamen auf dem Wahlzettel erscheinen, ihrem Deadname (MANNSCHAFT berichtete). Dem TSG zufolge hätte sie sich einem langwierigen und teuren Begutachtungsverfahren unterziehen müssen, das sie als entwürdigend empfinde, um Name und Geschlecht auch vor dem Gesetz zu ändern, wie die Politikerin erklärte.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass alle Menschen ab 18 Jahren ihren Geschlechtseintrag einmal pro Jahr ohne medizinisches Gutachten ändern können sollen. Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen Eltern die Erklärung abgeben können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen dies selbst können, jedoch mit Zustimmung der Eltern. Im Falle eines Dissenses soll ein Familiengericht entscheiden.

Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an trans, inter und nicht-binäre Menschen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD (MANNSCHAFT berichtete).

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