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«Sonny Black»: Bushidos Gangsta-Rap-Album bleibt auf dem Index

Die Indizierung verletze nicht die Kunstfreiheit, urteilten die Karlsruher Richter*innen

Bushido
Der Rapper Bushido (Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa)

Heute gibt sich Bushido geläutert. Aber ein «Gangsta-Rap»-Album von 2014 steht seit Jahren auf der Liste jugendgefährdender Medien. Völlig zu Recht, sagt jetzt auch das Bundesverfassungsgericht.

Von Anja Semmelroch, dpa

Verherrlichung von Gewalt und Kriminalität, Beleidigung von Frauen und Homosexuellen: Das Album «Sonny Black» von Bushido ist zu Recht als jugendgefährdend eingestuft und bleibt auf dem Index.

Bushido
Das Cover des Bushido-Albums «Sonny Black» (Foto: ersguterjunge / Sony Music)

Der Rapper scheiterte jetzt auch mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilten die Karlsruher Richter*innen am Freitag mit. Sie nahmen Bushidos 2020 eingereichte Verfassungsbeschwerde deshalb gar nicht zur Entscheidung an. Der Rechtsstreit beschäftigt die Justiz seit Jahren und wurde auch schon am Bundesverwaltungsgericht verhandelt.


Das Album ist im Februar 2014 erschienen und wurde schnell ein grosser Erfolg. Innerhalb weniger Wochen waren damals mehr als 100‘000 Exemplare verkauft. Aber eine Jugendschutzbehörde hatte Bedenken und beantragte die Indizierung. Im April 2015 setzte die Bundesprüfstelle «Sonny Black» auf die Liste jugendgefährdender Medien – wegen aller 15 Titel.

Die bevorzugte Umgangsform sei die Herabwürdigung aufgrund der sexuellen Neigung des Gegenübers

«Die Texte schildern und verherrlichen einen auf Gewalt und Kriminalität basierenden Lebensstil», hiess es zur Begründung. Die «bevorzugte Umgangsform» sei «die der Anwendung brutaler Gewalt, sexueller Demütigung und Herabwürdigung aufgrund der sexuellen Neigung des Gegenübers». Das Gremium hält das Risiko für sehr gross, «dass Minderjährige die geäusserten Demütigungen in ihren Wortschatz und in ihr eigenes Verhalten übernehmen». Ein gesteigerter Kunstgehalt, der über reine Unterhaltung hinausgehe? Nicht erkennbar.

Bushido zog vor Gericht. Aber allein das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sah ihn 2018 im Recht – aus formalen Gründen, weil die Prüfstelle nicht alle beteiligten Texter*innen und Komponisten angehört hatte. 2019 hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil auf: Die Indizierungsentscheidung sei rechtmässig.


«Abgeschmiert auf ganzer Linie»
Zur Verhandlung in letzter Instanz in Leipzig kam Bushido persönlich (MANNSCHAFT berichtete). Es sei schwierig, mit der Rapper-Sprache in einer «komplett anderen Abteilung auf Verständnis zu stossen», sagte er damals Journalist*innen. Er sei «abgeschmiert auf ganzer Linie» – allerdings habe er sich auch keine grossen Hoffnungen gemacht. Künftig wolle er weniger Gründe für Indizierungen liefern. «Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich nicht frauen- und schwulenfeindlich bin.»


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Setzt die Prüfstelle ein Trägermedium wie eine CD auf den Index, darf dafür nicht mehr in der Öffentlichkeit geworben werden. Im Geschäft dürfen solche Alben nur noch «unter dem Ladentisch» verkauft werden, im Versandhandel gar nicht mehr. Wer gegen diese und noch weitere Beschränkungen verstösst, dem droht eine Geld- oder Haftstrafe.

Bushido
Bushido als Zeuge im Prozesses gegen einen Clanchef (Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/Pool/dpa)

Im Internet können Kinder und Jugendliche die indizierten Inhalte natürlich trotzdem oft finden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sperrte beispielsweise Youtube 300 Musikvideos mit Titeln aus «Sonny Black», nach einem Hinweis durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MANNSCHAFT berichtete).

Veränderte Mediennutzung
Beim Verfassungsgericht hatte Bushido unter anderem damit argumentiert, dass das Indizierungsverfahren wegen der veränderten Mediennutzung nicht mehr geeignet sei, den Jugendschutz umfassend zu gewährleisten. Aber erfolglos: Die Prüfstelle und das Bundesverwaltungsgericht hätten das Album werkgerecht interpretiert und «auch keiner kunstfreiheitswidrigen Niveau-, Stil- oder Inhaltskontrolle unterworfen», so die Karlsruher Richter.

Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heisst, gibt sich inzwischen geläutert. Vor ziemlich genau einem Jahr sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): «Dieses ganze Klischee vom bösen Gangsta-Rapper, Leute schlagen, kriminell sein und Blabla, das damals mein Leben bestimmt hat, ist heute nur noch ein ganz kleiner Teil, irgendwo ganz tief in mir vergraben.»

Ihm sei wichtig, dass seine Kinder verstehen, dass die Polizei «etwas Gutes» ist.

Der 44-Jährige und seine Frau Anna-Maria haben nach einer Drillingsgeburt 2021 sieben gemeinsame Kinder. Die Familie steht unter Polizeischutz, seitdem sich Bushido mit seinem ehemaligen Manager, einem Clanchef, zerstritten hat. Gegen den Clanchef und drei seiner Brüder läuft seit mehr als zwei Jahren ein Strafprozess am Berliner Landgericht, in dem Bushido Zeuge und Nebenkläger ist.

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