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Medienanstalt lässt bei YouTube 300 Bushido-Videos sperren

Sie enthalten einzelne Tracks aus dem als jugendgefährdend indizierten Album «Sonny Black», teils auch das gesamte Album

Youtube Bushido
Foto: Facebook/Bushido

Bei YouTube Bushido hören? Geht nicht mehr. Nach einem Hinweis der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wurden 300 Videos des Rappers gesperrt. Sie enthalten einzelne Tracks aus dem als jugendgefährdend indizierten Album «Sonny Black», teils auch das gesamte Album.

In den Texten von Bushido heisst es: «Kleine Schwuchtel mit dei’m Unterlippenpiercing, ein falsches Wort und deine Zunge spürt Rasierklingen». Dazu kommen Ausdrücke wie «Du schwuler Spast“ oder auch: «Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert.»

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Das Album «Sonny Black», erschienen 2014, war zunächst ein kommerzieller Erfolg, erhielt in Deutschland, Österreich und der Schweiz sogar eine goldene Schallplatte. Zum 30. April 2015 wurde es von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als «jugendgefährdend» eingestuft und damit indiziert. Damals erklärte BPjM-Chefin Elke Monnsen-Engberding, das Album wirke auf Kinder und Jugendliche «verrohend», abgesehen davon würden Homosexuelle und Frauen diskriminiert und ein «krimineller Lebensstil» verherrlicht.

Im darauf folgenden Gerichtsprozess hatte der Anwalt von Bushido erklärt, es gebe keine Belege für die verrohende Wirkung von Gangsta-Rap; zudem seien die Texte bewusst klischeehaft überzeichnet.


Erst vor wenigen Wochen hatte das Bundesverwaltungsgericht die Indizierung des Albums endgültig bestätigt und den jahrelangen Rechtsstreit beendet: «Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel», erklärte Richter Thomas Heitz das Urteil. Homosexuelle und Frauen würden durch die «vulgäre Sprache» herabgewürdigt (MANNSCHAFT berichtete). Auch die Texte von Echo-Gewinner Kollegah sind von übelster schwulenfeindlicher Sorte (MANNSCHAFT berichtete)

Da das Album als jugendgefährdend indiziert ist, darf es nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Auch im Internet muss durch Zugangsbeschränkungen sichergestellt werden, dass es für Kinder und Jugendliche nicht frei zugänglich ist. Geschieht dies nicht, liegt ein Verstoss gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vor.

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Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hatte bei Recherchen entdeckt, dass die Videos mit Musik aus «Sonny Black» frei auf YouTube zugänglich waren. Nach Meldung der Videos durch die MA HSH und ihrer Sperrung durch Google sollen sie für Nutzer*innen in Deutschland nun nicht mehr aufrufbar sein, so die Medienanstalt.



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