Dank Verfassungsgericht: Slowenien bekommt Ehe für alle
Das Verfassungsgericht im EU-Land Slowenien hat gleichgeschlechtliche Paare bei Eheschliessungen und Adoptionen den Hetero-Paaren gleichgestellt.
Die bisher geltenden Bestimmungen seien mit dem Diskriminierungsverbot der Verfassung nicht vereinbar, stellten die Höchstrichter in zwei Urteilen fest, über die sie die Öffentlichkeit am Freitag erstmals informierten.
Die Urteile waren bereits am 16. Juni ergangen, hiess es in der Mitteilung weiter. Dem Parlament gab das Verfassungsgericht sechs Monate Zeit, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Bis dahin seien allerdings bereits die nunmehr ergangenen Urteile umzusetzen.
Das Verfassungsgericht hatte aufgrund der Verfassungsbeschwerden zweier gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Diese waren zuvor vor Gerichten mit ihrem Antrag auf Eheschliessung beziehungsweise auf Aufnahme in die Liste der Kandidaten für eine gemeinsame Adoption gescheitert.
In Slowenien gab es für gleichgeschlechtliche Paare bislang nur die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Gemeinsame Adoptionen waren für diese Paare bisher überhaupt nicht möglich. Die Organisation Legebitra, die sich für die Rechte von Menschen nicht-heterosexueller Orientierung einsetzt, bezeichnete die Urteile als Durchbruch in einem 25 Jahre langen Kampf.
«Wir danken allen, die dazu beitrugen, für ihre Zeit, Energie, Expertise und Ausdauer», hiess es in einer Stellungnahme, die Legebitra auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.
Im April hatte bei den Wahlen in dem EU-Land der Pro-LGBTIQ-Kandidat Golob über den Orbán-Freund Janša gesiegt (MANNSCHAFT berichtete). Janša hatte sich in Bezug auf das 2021 verabschiedete Gesetz gegen «Homopropaganda» auf die Seite von Ungarns Premier gestellt. Ein Referendum zu dem Gesetz scheiterte zwar (MANNSCHAFT berichtete), doch das Gesetz bleibt wohl in Kraft (MANNSCHAFT berichtete).
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