Selbstbestimmungsgesetz: Bundestag will diese Woche entscheiden
Unklar ist aber, ob die bisher kritisierten Mängel behoben sind
Der deutsche Bundestag will am Freitag über das Selbstbestimmungsgesetz entscheiden. Unklar ist aber, ob die bisher kritisierten Mängel behoben sind. Die Linke spricht von einer Hau-Ruck-Aktion.
Die Koalition nahm am Dienstag unerwartet zwei weitere Gesetzesbeschlüsse auf die Tagesordnung für die Bundestagssitzung dieser Woche – darunter auch das Selbstbestimmungsgesetz. Am Freitag soll die 2. und 3. Lesung des von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurfs stattfinden.
«Wir begrüssen, dass endlich Bewegung in das parlamentarische Verfahren rund um das Selbstbestimmungsgesetz kommt», erklärte die Linke queer am Dienstag. «Gleichwohl ist unklar, was überhaupt abgestimmt werden soll. Bis zur Abstimmung sind es keine drei Tage mehr und es liegt kein endgültiger Gesetzentwurf vor.» Durch die kurzfristige Anmeldung fehle nun die Möglichkeit, sich mit dem Entwurf entsprechend zu befassen. Auch ob die Ampel eine Mehrheit erwikren könne, wenn viel Abgeordenete am Freitagnachmittag bereits auf dem Weg in ihren Wahlkreis wären, wird angezweifelt.
«Die Regierung versucht jetzt offenbar das Gesetz im Hauruck-Verfahren durch das Parlament zu peitschen, wahrscheinlich aus Angst vor einer Kampagne von rechts – und würgt damit progressive Stimmen gleich mit ab», heisst es weiter. Bisherige Mängel, die seit langem diskutiert würden, seien weiter nicht behoben (MANNSCHAFT berichtete).
Wie Table.Briefeings berichtete, seien im parlamentarischen Verfahren an dem Gesetzentwurf kleine Änderungen vorgenommen worden. So sollen Jugendliche ab 14 Jahren und Eltern von unter-14-Jährigen eine zuvor stattgefundene Beratung nachweisen. Diese kann durch Psychologen oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt sein.
Weiter habe die Ampel-Fraktion die automatische Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienste gestrichen. Dies galt verfassungsrechtlich als problematisch. Eine Lösung dafür soll die Bundesregierung nun im Zuge der Liberalisierung des Namensrechts finden.
Das Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass alle Menschen ab 18 Jahren ihren Geschlechtseintrag einmal pro Jahr ohne medizinisches Gutachten ändern können sollen. Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen Eltern die Erklärung abgeben können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen dies selbst können, jedoch mit Zustimmung der Eltern. Im Falle eines Dissenses soll ein Familiengericht entscheiden.
Sollte der Bundestag das Gesetz am Freitag absegnen, gilt es als beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll planmässig am 1. November 2024 in Kraft treten.
Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an trans, inter und nicht-binäre Menschen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD (MANNSCHAFT berichtete).
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