Riccardo Simonetti geht erfolgreich gegen Hassnachrichten vor
«Das Internet ist kein rechtsfreier Raum»
Entertainer Riccardo Simonetti ist erfolgreich rechtlich gegen Hassnachrichten im Internet vorgegangen – und schuf damit angeblich einen Präzedenzfall. Das Gericht sieht das etwas anders.
«Ich teile für gewöhnlich solche Gerichtsurteile nicht auf Social Media. Da es sich in diesem Fall allerdings um einen Fall mit Bedeutung handelt, möchte ich, dass möglichst viele Menschen darüber Bescheid wissen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das sollten im Jahr 2023 nun auch alle wissen. Und ich hoffe, dass Urteile wie dieses dazu beitragen, dass Menschen verstehen, dass auf ihre Worte eben auch rechtliche Konsequenzen folgen können, wenn diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen», schrieb der 30-Jährige auf Instagram.
Dazu postete er einen Hassbeitrag zu seinem kürzlich veröffentlichten Kinderbuch. «Kann diese übergriffige Transe, die selbst nie eigenen Kinder haben wird, mal irgendeiner wegsperren bitte, damit sie sich nicht an anderer Leute Kinder vergeht!», heisst es dort unter anderem. Weiter wird Simonetti eine «Persönlichkeitsstörung» unterstellt und er als «krank» bezeichnet.
«Die Inhalte waren nicht nur diskriminierend und beleidigend, sondern waren schlichtweg rechtswidrig», erklärt Simonetti, der rechtlich gegen die Person vorging. Nachdem einer zunächst ausgesprochenen Abmahnung nicht gefolgt wurde, landete der Fall vor Gericht. Hier entschied das Landgericht Dortmund für Simonetti und bestätigte – auch nach einem Einspruch des Angeklagten –, dass die Äusserungen rechtswidrig waren.
In diesem Zusammenhang wurde das Wort «Transe» offiziell als Persönlichkeitsrechtsverletzung anerkannt, wobei sich das Gericht explizit auf den Schutz der Menschenwürde berief. Das habe es so in Deutschland noch nicht gegeben. Dieser Fall könne nun richtungsweisend für LGBTIQ und die Verfolgung von Hassnachrichten sein, so Simonetti.
Das Landgericht Dortmund erklärte dazu, dass «das Wort ‹Transe› erstmals als Persönlichkeitsverletzung anerkannt» wurde, sei unzutreffend. Zwar stelle die Äusserung als Gesamtes einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers dar. Zu der alleinigen Verwendung des Begriffes «Transe» verhalte sich die Entscheidung des Gerichts aber nicht.
«Ich weiss nicht, ob Fälle wie dieser dazu führen, dass Menschen weniger homophoben und tranphoben Mist empfinden, aber zumindest hoffe ich, dass sie dadurch begreifen, dass ihre Worte und Taten Konsequenzen haben», schrieb Simonetti noch.
Der Autor und Moderator erhielt kürzlich die Sonderauszeichnung «Building Bridges» im Rahmen der Impact of Diversity Verleihung. Im Fernsehen machte er durch seine oft queeren Formate auf sich aufmerksam, so zum Beispiel durch die Show «Salon Simonetti» (MANNSCHAFT berichte).
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