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Rechtsgutachten: Ungarn könnten schnell EU-Gelder gekürzt werden

Im Herbst sollen die ersten Verfahren auf den Weg gebracht werden

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Viktor Orbán, Ministerpräsident Ungarns. (Bild: Public Domain)

Könnten Ländern wie Ungarn zügig EU-Gelder gekürzt werden? Ein Gutachten von drei Rechtsprofessoren beantwortet diese Frage mit einem klaren Ja. Europaabgeordnete machen damit nun Druck auf die EU-Kommission. Die reagiert mit einem Versprechen. Von Ansgar Haase und Gregor Mayer, dpa

Gegen Ungarn könnte nach Einschätzung von drei Rechtsprofessoren sofort ein Verfahren eingeleitet werden, um EU-Gelder zu kürzen. Wie aus einem Gutachten im Auftrag mehrerer Europaabgeordneter hervorgeht, drohen Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn die finanziellen Interessen der Europäischen Union ernsthaft zu beeinträchtigen. Damit wäre die Voraussetzung für ein Verfahren erfüllt, um Zahlungen aus dem EU-Gemeinschaftshaushalt auszusetzen.

Für Ungarn könnnte es um erhebliche Sumen gehen. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt das Land zuletzt rund sechs Milliarden Euro pro Jahr. Zudem rechnet es mit rund 7,2 Milliarden Euro an Corona-Hilfen.

Die für die Einleitung von Sanktionsverfahren zuständige EU-Kommission versprach am Mittwoch, im Herbst die ersten Verfahren auf den Weg zu bringen, die zu einer Kürzung der EU-Mittel für Länder wie Ungarn und Polen führen könnten. Wenn sich herausstelle, dass Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigten oder ernsthaft zu beeinträchtigten drohten, müssten Massnahmen ergriffen werden, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Europaparlament. Die Untersuchung laufe bereits.


Zugleich machte von der Leyen deutlich, dass der Europäische Gerichtshof vor endgültigen Entscheidungen noch über einen von Polen und Ungarn eingelegten Einspruch gegen das im vergangenen Jahr geschaffene Sanktionsinstrument entscheiden muss. Das Urteil werde «für alle in Europa Klarheit bringen», sagte sie.

Das Europaparlament kritisiert seit Monaten, dass die EU-Kommission das neue Instrument bislang nicht nutzt. Zuletzt hat es deswegen bereits ein Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingeleitet. Mit dem Schritt soll die Behörde dazu gebracht werden, den sogenannten Konditionalitätsmechanismus unverzüglich anzuwenden. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch der Gelder droht.

Kritiker*innen werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, einen Einfluss auf die Justiz auszuüben, der nicht mit EU-Standards vereinbar ist. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.


Polen und Ungarn weisen die Vorwürfe zurück. Das am Mittwoch vorgestellte Rechtsgutachten stützt allerdings die Sicht der Kritiker. So sehen die Autoren in Ungarn einen Mangel an Transparenz bei der Verwaltung von EU-Mitteln und das Fehlen einer effektiven nationalen Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung und Verfolgung von Betrug. Zudem gibt es ihrer Ansicht nach keine wirksame gerichtliche Überprüfung von Handlungen oder Unterlassungen der mit den finanziellen Interessen der Union befassten Behörden durch unabhängige Gerichte.

«Diese Studie bildet die rechtliche Grundlage für ein Sanktionsverfahren», kommentierte Mitauftraggeber Daniel Freund von den Grünen. Die EU-Kommission brauche sie nur in einen Umschlag zu stecken und an den ungarischen Regierungschef Viktor Orban zu schicken. Die Voraussetzungen für Mittelkürzungen seien übererfüllt. An dem Gutachten waren laut Freund die Professorin Kim Scheppele von der Universität Princeton sowie die Professoren Daniel Kelemen von der Universität Rutgers und John Morijn von der Universität Groningen beteiligt.

Dass es bislang noch keine Verfahren für Mittelkürzungen gibt, liegt daran, dass die EU-Kommission nach einer Einigung der Staats- und Regierungschefs eigentlich erst dann tätig werden soll, wenn der EuGH über die Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Ungarn und Polen gehen davon aus, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von Geld aus dem EU-Haushalt einzig «objektive und konkrete Bedingungen» gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff «Rechtsstaat» zu definieren, heisst es.

Dieses Gesetz nutzt den Schutz der Kinder als Vorwand, um Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung schwer zu diskriminieren.

Unabhängig von der Diskussion über Mittelkürzungen forderten Politiker*innen am Mittwoch erneut den sofortigen Rückzug des umstrittenen ungarischen Gesetzes zur Einschränkung von Informationen LGBTIQ. «Dieses Gesetz nutzt den Schutz der Kinder (…) als Vorwand, um Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung schwer zu diskriminieren», sagte von der Leyen im Parlament (MANNSCHAFT berichtete). «Es widerspricht zutiefst den Grundwerten der Europäischen Union – dem Schutz der Minderheiten, der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte.»

In Ungarn bestraften unterdessen Behörden eine Buchhandlung, weil diese ein Märchenbuch über eine sogenannte Regenbogenfamilie ohne besondere Kennzeichnung verkauft hatte. Das Buch «Was für eine Familie!» von Lawrence Schimel und Elina Braslina hätte demnach gekennzeichnet werden müsse, weil es «keine normalen Familien darstellt». Das Regierungsamt verhängte deshalb eine Strafe in Höhe von rund 700 Euro (MANNSCHAFT berichtete).

Weiter unklar war am Mittwoch, wie es im Streit zwischen Ungarn und der EU-Kommission über die Freigabe der ersten Tranche von Corona-Hilfen weitergeht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur verweigert die Brüsseler Behörde derzeit dem ungarischen Plan für die Verwendung der Hilfen eine positive Bewertung. Grund sind nach Angaben aus EU-Kreisen bislang nicht ausreichende Garantien und Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Verwendung der Gelder.

Eine positive Bewertung des Plans für die Mittelverwendung ist Voraussetzung dafür, dass Ungarn Geld aus der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (RFF) der EU bekommen kann. Für das Land sind nach derzeitigen Berechnungen eigentlich rund 7,2 Milliarden Euro vorgesehen.


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