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Prozess nach Tod von Malte C.: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

An seine Beleidigungen könne er sich nicht erinnern

Malte C.
13.02.2023, Nordrhein-Westfalen, Münster: Der 20 Jahre alte Angeklagte sitzt neben seinem Anwalt Siegmund Benecken (r). Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 25-Jährigen beim Christopher Street Day (CSD) in Münster hat am Landgericht Münster der Prozess gehen den Angeklagten begonnen. (zu dpa «Prozess nach gewaltsamen Tod beim Christopher Street Day in Münster») Foto: Carsten Linnhoff/dpa - ACHTUNG: Der Angeklagte wurde aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++

Im Prozess um einen tödlichen Angriff auf den trans Mann Malte C. beim Christopher Street Day 2022 in Münster hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte sich der 20-Jährige am Montag vor dem Landgericht Münster umfassend geäussert (MANNSCHAFT berichtete). Nach Angaben eines Gerichtssprechers konnte er sich nicht mehr daran erinnern, Teilnehmerinnen beleidigt zu haben. Wenn die Zeuginnen das so angegeben hätten, würde es aber wohl stimmen, sagte der Angeklagte demnach am ersten Prozesstag.


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Warum er die Frauen bzw. Personen, von denen eine später gegenüber der Polizei ihr Geschlecht als männlich angab, beleidigt hatte, wisse er nicht mehr. Bevor er Malte C. mit Schlägen angegriffen habe, sei der 25-Jährige mit freiem Oberkörper auf ihn zugekommen. Der Angeklagte habe sich da schon vorgestellt, mit ihm zu kämpfen.


Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte der 20-Jährige, der als erfahrener Boxkämpfer gilt, mit seinen Schlägen nicht töten. Malte C. war nach dem Angriff mit dem Hinterkopf aufs Pflaster geschlagen und Tage später im Krankenhaus an den Folgen eines Schädelhirntraumas gestorben (MANNSCHAFT berichtete). Zuvor hatte er sich laut Anklage schützend vor Menschen gestellt, die am CSD teilgenommen hatten und von dem alkoholisierten Angeklagten bedroht und beleidigt worden waren.

Ob der 20-Jährige als Heranwachsender nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht (ab 21 Jahren) verurteilt wird, will das Gericht nach den Zeugen- und Gutachteraussagen entscheiden. Die Frage ist, ob bei dem Angeklagten eine Entwicklungsverzögerung vorliegt.

Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge drohen dem Angeklagten mindestens drei Jahre Gefängnis. Im Jugendstrafrecht gilt auch bei Straftaten wie Totschlag oder Mord eine Obergrenze von zehn Jahren.


Das Landgericht hat bis Mitte April neun weitere Verhandlungstermine angesetzt.


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