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Premiere in Osteuropa: Slowenien öffnet die Ehe für alle

Ehe für alle
Foto: AdobeStock

Slowenien hat am Dienstag als erstes osteuropäisches Land die Ehe für alle auf den Weg gebracht. Es gab eine deutliche Mehrheit im Parlament.

Das Parlament in Ljubljana stimmte am Dienstag mit 48 Stimmen für eine entsprechende Gesetzesänderung. 29 Abgeordnete votierten dagegen, es gab eine Enthaltung.

Das Votum folgt auf eine Entscheidung des slowenischen Verfassungsgerichts, das im Juli gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Heirat und Adoption von Kindern zugebilligt hatte. Die bisher geltenden Bestimmungen seien mit dem Diskriminierungsverbot der Verfassung nicht vereinbar, stellten die Höchstrichter in zwei Urteilen fest.

Die Urteile waren bereits am 16. Juni ergangen. Dem Parlament gab das Verfassungsgericht sechs Monate Zeit, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Bis dahin seien allerdings bereits die nunmehr ergangenen Urteile umzusetzen.


Das Verfassungsgericht hatte aufgrund der Verfassungsbeschwerden zweier gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Diese waren zuvor vor Gerichten mit ihrem Antrag auf Eheschliessung beziehungsweise auf Aufnahme in die Liste der Kandidaten für eine gemeinsame Adoption gescheitert.


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In Slowenien gab es für gleichgeschlechtliche Paare bislang nur die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Gemeinsame Adoptionen waren für diese Paare bisher überhaupt nicht möglich. Die Organisation Legebitra, die sich für die Rechte von Menschen nicht-heterosexueller Orientierung einsetzt, bezeichnete die Urteile als Durchbruch in einem 25 Jahre langen Kampf.


«Wir danken allen, die dazu beitrugen, für ihre Zeit, Energie, Expertise und Ausdauer», hiess es in einer Stellungnahme, die Legebitra auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.

Im April hatte bei den Wahlen in dem EU-Land der Pro-LGBTIQ-Kandidat Golob über den Orbán-Freund Janša gesiegt (MANNSCHAFT berichtete). Janša hatte sich in Bezug auf das 2021 verabschiedete Gesetz gegen «Homopropaganda» auf die Seite von Ungarns Premier gestellt. Ein Referendum zu dem Gesetz scheiterte zwar (MANNSCHAFT berichtete), doch das Gesetz bleibt wohl in Kraft (MANNSCHAFT berichtete).


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