Partner infiziert: Ehemann muss trotz Affenpocken-Impfung in Quarantäne
In Düsseldorf fiel ein wegweisendes Urteil
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diese Woche entschieden, dass eine 21-tägige Quarantäne-Anordnung in Bezug auf den symptomlosen Ehepartner eines mit Affenpocken infizierten Mannes auch dann rechtmässig ist, wenn sich der nicht infizierte Ehepartner umgehend nach Bekanntwerden der Infektion seines Mannes mit dem Impfstoff Jynneos hat impfen lassen.
In der Urteilsbegründung ist von einer Interessenabwägung die Rede, bei der «das private Interesse des Betroffenen, von Vollziehungsmassnahmen (vorerst) verschont zu bleiben» dem «öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzung der getroffenen Massnahme» gegenüberstanden. Letztere würden «überwiegen», heisst es aus Düsseldorf.
«Der Antragsteller ist … als Kontaktperson der Expositionskategorie 3 einzuordnen. Er bewohnt mit seinem mit Affenpocken infizierten Ehemann die gemeinsame Wohnung. Bei diesem handelt es sich um einen symptomatischen bestätigten Affenpocken-Fall», teilt das Gericht mit. «Bereits am späten Abend des 24. Juli 2022 hatte der Ehemann des Antragstellers aufkommendes Fieber und eine körperliche Abgeschlagenheit festgestellt. Fieber ist ein Symptom in der Prodromalphase der Affenpocken.» (MANNSCHAFT berichtete über teils knappe Affenpocken-Impfstoffe in Deutschland.)
Infektion nur «wahrscheinlich» verhindert durch Impfung Weiter kann man lesen: «Aufgrund des vorgenommenen PCR-Tests steht seit dem 26. Juli 2022 fest, dass sich der Ehegatte des Antragstellers mit Affenpocken infiziert hat. Der Antragsteller hat die gemeinsame Wohnung nicht verlassen, so dass eine direkte Exposition gegenüber seinem Ehemann, dessen Körperflüssigkeiten oder möglicherweise infektiösem Material während der infektiösen Phase des Patienten anzunehmen ist. Dass der Ehegatte des Antragstellers noch in der Nacht des 24. Juli 2022 das eheliche Schlafzimmer verlassen und sich in Isolation im Gästezimmer begeben hatte, schliesst eine direkte Exposition nicht aus.»
Durch eine Impfung bis zu vier Tage nach Exposition – wie hier der Fall – könne eine Infektion nur «wahrscheinlich» verhindert werden, heisst es. Bezüglich der Wirksamkeit des verwendeten Impfstoffs gegen Affenpocken lägen «keine öffentlichen Daten» vor. Bei Imvanex/Jynneos handle es sich um Impfstoffe, die «ursprünglich zur Anwendung gegen die klassischen Pocken entwickelt» worden seien. Imvanex sei zur Anwendung gegen Affenpocken als Impfstoff in der Europäischen Union (im Gegensatz zu den USA) derzeit noch nicht zugelassen.
Deshalb lautet das Fazit des Gerichts: «Auf der Grundlage der aktuell vorhandenen Erkenntnisse liegt eine Infektion des Antragstellers mit Affenpocken trotz seiner Impfung danach weiterhin im Bereich des Möglichen und kann erst nach Ablauf der maximalen Inkubationszeit von 21 Tagen sicher ausgeschlossen werden.»
Der Antragsteller müsse nun die Kosten des Verfahrens selbst tragen.
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