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«Nie wollte ich an Ausgrenzung Homosexueller beteiligt sein»

Als eine der ersten Kirchengemeinden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat die Johanneskirchengemeinde die Erlaubnis erhalten, im öffentlichen Gottesdienst gleichgeschlechtliche Paare zu segnen

Bild: iStockphoto

Als eine der ersten Gemeinden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und als erste im Evangelischen Kirchenbezirk Esslingen hat die Johanneskirchengemeinde die Erlaubnis erhalten, im öffentlichen Gottesdienst homosexuelle Paare zu segnen. Dazu musste erst ein längerer Prozess durchlaufen werden. Zur ersten geplanten Segnung kam es nun aber erstmal nicht – wegen der Corona-Epidemie.

Der Kampf dauerte lange: Die Landeskirche Württemberg war lange eine der letzten Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die weder die öffentliche Segnung noch die öffentliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte. Doch nach Beschluss der Landessynode vom März 2019 wurde ein Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare ab diesem Jahr ermöglicht. Allerdings hatten auf einer Unterschriftenliste erklärten 335 Pfarrer aus der Landeskirche in Württemberg, sie würden keine öffentlichen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare vollziehen.

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Schon vor zwei Jahren, vor der Öffnung durch die Landessynode, hatte die Biberacher Kirchengemeinde beschlossen, homosexuelle Paare zu segnen – mit einer Mehrheit von 93 Prozent und als erste in der württembergischen Landeskirche. Nun hat dies auch einstimmig der Kirchengemeinderat in Esslingen entschieden, wie auf der Seite der Evangelischen Johanneskirchengemeinde Esslingen nachzulesen ist.

Kirchengemeinderat Andreas Schrempf freut es. Latent sei das in der Kirchengemeinde schon länger Thema gewesen, denn Homosexuelle fühlten sich von der Kirche abgelehnt. Schrempf ist selber schwul und bürgerlich verheiratet. Im Freundeskreis hat er erlebt, dass Menschen wegen der ablehnenden Haltung aus der Kirche ausgetreten sind. «Deshalb war es uns wichtig, dies zu ermöglichen», so Schrempf.


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«Nie wollte ich an irgendeiner Ausgrenzung von Homosexuellen beteiligt sein», erklärt Pfarrer Christof Hermann sein Dilemma, dass er gleichgeschlechtlichen Paaren bisher die öffentliche Segnung im Gottesdienst verweigern musste. Doch erst der Beschluss der Landessynode habe den Weg freigemacht. Er erlaubt nun in bis zu einem Viertel der evangelischen Kirchengemeinden in Württemberg die Einführung von Gottesdiensten zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Vorausgesetzt: Drei Viertel der Mitglieder des Kirchengemeinderats und drei Viertel der Pfarrer stimmen zu. Eine hohe Hürde, meinen Hermann und Schrempf, sie zeigen aber auch Verständnis: Die Kirchenleitung müsse die heterogene Landeskirche zusammenhalten.

Als sich in der württembergischen Landeskirche die Möglichkeit bot, hätten sie sofort zugegriffen, so Hermann. Ein kleines Team habe den Antrag an die Landeskirche vorbereitet. Ein erster Schritt war, der Initiative Regenbogen beizutreten, einem Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die lesbische und schwule Gemeindeglieder explizit willkommen heissen.

Pfarrer und Kirchengemeinderat haben in der Johanneskirchengemeinde intensiv für ihr Anliegen geworben und in mehreren Veranstaltungen die Gemeinde informiert. «Wir wollten auf keinen Fall jemanden kränken oder abstossen», versichert Hermann. Besonders eindrücklich hat er den Info-Nachmittag im Seniorenclub in Erinnerung: Dort habe eine sehr wohlwollende Stimmung geherrscht. Eine 90-jährige, laut Hermann «sehr fromme und konservative» Dame, habe ihm im Vorfeld versichert, dass sie voll und ganz hinter dem Anliegen stehe. Das habe ihm viel Mut gemacht.


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Auch bei den Sitzungen im Kirchengemeinderat, der das Thema mehrfach behandelte, habe es keinerlei negative Stimmen gegeben. «Ich war freudig überrascht, dass alle so einmütig dahinter stehen», ergänzt Schrempf.

Seit einigen Wochen hat es die Gemeinde vom Evangelischen Oberkirchenrat schwarz auf weiss, dass bei ihr Gottesdienste anlässlich der bürgerlichen Eheschliessung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft von Schwulen oder Lesben erlaubt sind. Allerdings darf es bei heterosexuellen Paaren Trauung heissen, bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist es lediglich eine Segnung.

Hermann hat allerdings keine grossen Abweichungen in der Liturgie festgestellt. Gefühlsmässig habe eine Trauung jedoch höheres Gewicht. Er jedenfalls werde keine Unterschiede machen. «Ich hoffe, dass die Landeskirche einen Weg findet, damit aus der Segnung eine Trauung wird», sagt Schrempf.

An die Johanneskirchengemeinde dürfen sich auch gleichgeschlechtliche Paare aus anderen Gemeinden wenden, wenn diese keine entsprechende Segnung ermöglichen. Ein Paar, das sich bei Hermann gemeldet hatte, musste seine Hochzeit wegen der Corona-Epidemie allerdings vorerst absagen.

Im Herbst 2018 hatten sich die evangelisch-lutherischen Kirchen in Oldenburg die Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und sich öffentlich für die vergangene Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen entschuldigt (MANNSCHAFT berichtete). Die Landeskirchen im Rheinland, in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und in Baden haben ebenfalls mit der Öffnung der Traugottesdienste bewiesen, dass die Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen in der Kirche möglich und wünschenswert ist.


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