AfD-Frau Nicole Höchst schafft es wieder nicht ins Hirschfeld-Kuratorium

Ohne Aussprache stimmte der Deutsche Bundestag am Donnerstag über die von der AfD-Fraktion zur Wahl gestellten Mitglieder mehrerer Gremien des Bundestages ab

Foto: Facebook/Nicole Höchst
Foto: Facebook/Nicole Höchst

UPDATE (13.12.) Nicole Höchst ist in der öffentlichen Abstimmung am Donnerstag erneut durchgefallen. Lediglich die Abgeordneten von der AfD stimmten für die Kandidatin, die immer wieder mit homophoben Äusserungen auffällt. Vertreter von SPD, FDP, Linke und Grüne lehnten sie ab. Die Union stimmte zum Teil gegen sie, zum Teil enthielt man sich.

Ohne Aussprache stimmt der Deutsche Bundestag am Donnerstag (13. Dezember) über die von der AfD-Fraktion zur Wahl gestellten Mitglieder mehrerer Gremien des Bundestages ab. Die Parlamentarier entscheiden u. a. über die Besetzung des Kuratoriums der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Dazu wird die AfD-Fraktion einen Wahlvorschlag vorlegen.

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Höchst hetzte erst kürzlich gegen den Aktionsplan «Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen» und dem Schulaufklärungsprojekt SCHLAU, das Bildungs und Antidiskriminierungsangebote über sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt macht.

Zweck der Hirschfeld-Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Deutschland entgegenzuwirken.

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Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.

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