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Nach homo­feindlichen Brand­anschlägen: 63-Jähriger wieder frei

Er sei bei den Taten nicht schuldfähig gewesen, heisst es

LGBTIQ
Mahnmal im Berliner Tiergarten (Foto: MANNSCHAFT)

Er zerstörte Wahlplakate, hinterliess homophobe Pamphlete und zündelte mehrfach. Nun scheiterte die Staatsanwaltschaft mit einem Antrag auf Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie.

Der 63-jährige Mann, der in Berlin u.a. eine Anschlag auf einen Verein lesbischer Frauen in Neukölln verübt haben soll, ist nach rund vierwöchigem Prozess wieder frei. Das Landgericht Berlin lehnte am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus ab. Der Mann, der in einem Wahn gehandelt habe und nicht schuldfähig gewesen sei, habe eine Vielzahl von leichteren Straftaten begangen, aber keine erheblichen Taten. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Massregelvollzug sahen die Richter als nicht erfüllt an.


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Der 63-Jährige hatte den Brandanschlag auf eine Bücherbox nahe dem Holocaust-Mahnmal Gleis 17 in Berlin-Grunewald sowie weitere Vorwürfe vor Gericht gestanden (MANNSCHAFT berichtete). Die Bücher habe er verbrennen wollen, sagte der Frührentner. Zwei weitere Anschläge seien mit wenig Lampenöl erfolgt und «symbolisch» gewesen. Das Gericht wertete diese Taten rechtlich als Sachbeschädigungen.


Zahlreiche Äusserungen mit volksverhetzenden oder homophoben Inhalten
Um insgesamt 13 Taten zwischen Januar und August 2023 ging es im Prozess. Der 63-Jährige soll auch mehrmals Wahlplakate verschiedener Parteien zerstört oder beschmiert haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden zahlreiche Fälle von Äusserungen mit volksverhetzenden oder homophoben Inhalten bekannt.

In dem Verfahren wegen Volksverhetzung, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. Die Richter kamen nun zu der Überzeugung, dass von dem Mann keine erheblichen Taten drohten. Weil er nicht schuldfähig gewesen sei, könne er nicht verurteilt werden. «Schauen Sie, dass Sie Hilfe annehmen», gab der Vorsitzende Richter dem 63-Jährigen mit auf den Weg.

Am 12. August hatte der gelernte Schweisser laut Ermittlungen die zu einer Bücherbox umgebaute Telefonzelle am Bahnhof Grunewald in Brand gesetzt. Kurz zuvor habe der Mann eine mit Lampenöl befüllte Flasche angezündet und auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen am Tiergarten gelegt. Er habe ein homophobes Pamphlet hinterlassen. Weil die Flasche herunterfiel, sei die Flamme erloschen.


Zwei Tage später kam es zu einem Anschlag auf einen Verein lesbischer Frauen in Neukölln. Der 63-Jährige soll die Scheibe des im Erdgeschoss gelegenen Büros eingeschlagen und dann mit etwas Lampenöl befüllte und angezündete Flaschen in den Raum geworfen haben. Das Feuer erlosch (MANNSCHAFT berichtete). Zudem soll der Mann anti-muslimische Zettel an eine Moschee und andere Einrichtungen gehängt haben.

Der Frührentner wurde Mitte August festgenommen. Er befand sich seit November im sogenannten Massregelvollzug. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag des Verteidigers, allerdings lehnten sie eine Haftentschädigung für den Mann ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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