Nach 45 Jahren: Mord an schwulem Mann in München aufgeklärt
Ein DNA-Abgleich hat einen mittlerweile 70-Jährigen Engländer überführt
Vor knapp 45 Jahren wurde ein 69-jähriger schwuler Mann in München brutal ermordet. Nun konnte ein Tatverdächtiger festgenommen und der Fall von der Polizei als abgeschlossen erklärt werden.
2. Januar 1979. Der 69-jährige Rentner Josef Brunner wird brutal ermordet in seiner Wohnung in der Werinherstrasse in Obergiesing, München, aufgefunden. Nur mit Unterwäsche bekleidet und blutüberströmt lag er in der Badewanne, der Schädel zertrümmert. Kriminalpolizeiliche Ermittlungen datieren den Zeitpunkt des Todes auf die Nacht vom 30. auf den 31. Dezember 1978. Beim sogenannten «Silvestermord» ist seitens der Beamten von stumpfer Gewalt die Rede.
Bei der Tat waren ausserdem Bargeld von bis zu 1’400 DM, ein Ring und die Wohnungsschlüssel des ehemaligen Buchhalters entwendet worden. Es wurden tatrelevante Fingerspuren am Tatort gesichert und nach einem unbekannten Engländer gefahndet – ohne Erfolg. Bekannt war, dass Josef Brunner häufig Umgang mit jungen Männern hatte.
Knapp 45 Jahre später teilte die Polizei München nun am 30. Oktober 2023 mit, dass am 22. März ein Tatverdächtiger festgenommen werden konnte. Im Rahmen des normalen Prozedere bei Altfällen seien die Ermittlungen in diesem Fall nie wirklich abgeschlossen gewesen und im Bezug auf die Fingerspuren eine erneute Auslandsrecherche über das Bayerische Landeskriminalamt angestossen worden.
Bei diesem Abgleich kam es zu einem Treffer in Bezug auf einen nun 70-jährigen Engländer, der bereits wegen Raubes vorgestraft ist und damals als Student ein halbes Jahr auf einer Baustelle in München gejobbt haben soll. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft München wurde in der Folge ein Haftbefehl beantragt und der Mann festgesetzt. Eine Auslieferung seiner Person sei am 06. April erfolgt. Der 70-Jährige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Wie die Polizei mitteilte seien die Ermittlungen in dieser Sache nun abgeschlossen und die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Diese geht in dem Fall von Mord aus, der im Gegensatz zu Totschlag nicht verjährt. Ein Vorsatz sei nachweisbar, weil der Täter die Wehrlosigkeit seines Opfers im Badezimmer ausgenutzt habe. Auch das Tatmotiv könne durch Heimtücke und Habgier nachgewiesen werden.
Erst vor wenigen Tagen war ein ähnlicher Fall aus Hersdorf gemeldet worden. Ein 56 Jahre alter Mann war bei einem Sex-Date nackt in Badewanne erschlagen worden (MANNSCHAFT berichtete).
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