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Moskauer Gericht lehnt Berufung von Brittney Griner ab

Die lesbische US-Basketballerin bleibt in Haft

brittney griner
Brittney Griner wird zur Anhörung eskortiert (Archivbild: Alexander Zemlianichenko/dpa)

Ein Moskauer Gebietsgericht hat die Berufung der zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilten US-Basketballerin Brittney Griner zurückgewiesen.

Das Gericht lehnte der Nachrichtenagentur Interfax zufolge am Dienstag eine Verkürzung der Haftstrafe ab. Nach einer Neuberechnung der Untersuchungshaft, die auf die Strafe angerechnet wird, muss Griner noch etwa rund acht Jahre in Haft bleiben. Das Urteil sei damit rechtskräftig, hiess es weiter. Griner könne in naher Zukunft in eine Justizvollzugsanstalt überstellt werden, wo sie ihre Strafe verbüssen müsse.

Griner wurde im Februar an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge Haschisch verhaftet und Anfang August von einem Gericht in der russischen Hauptstadt verurteilt. International löste das Urteil eine Welle der Solidarität mit der Athletin aus. Kürzlich verbrachte sie auch ihren Geburtstag im Gefängnis (MANNSCHAFT berichtete).

Griners Anwälte argumentierten vor dem Berufungsgericht, angesichts der geringen Menge des gefundenen Haschischs sei das Urteil hart und ungerecht. Griner hat sich in ihrem Schlusswort erneut schuldig bekannt, verwies aber auch darauf, dass ihr Urteil härter als die in Russland in solchen Fällen übliche Strafe ausgefallen sei.


Bei der Einreise am Flughafen Moskau-Scheremetjewo waren bei Griner sogenannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Dies wurde als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet.

Die US-Regierung bemüht sich intensiv um ihre Freilassung (MANNSCHAFT berichtete).


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