Mithäftling mit Nudelholz attackiert wegen Schwulengerüchten
Der Vorfall ereignete sich in der Justizanstalt Stein in Krems
Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mann aus Syrien (41) versuchte im Drogenrausch, einen anderen Häftling (26) mit einem Nudelholz zu töten, weil dieser ihn als «schwul» bezeichnet hatte.
Der 41-jährige Häftling sass laut Medienberichten am Landesgericht Krems in Österreich wegen Mordversuchs auf der Anklagebank. Der Familienvater hatte bereits vor einigen Jahren vor Gericht gestanden, weil er eine Frau in Innsbruck (Tirol) getötet hatte.
Daraufhin war er in die Justizanstalt Stein (Krems) gekommen, auf den berüchtigten sogenannten «Felsen». Dort soll er mit Mithäftlingen «nicht gerade zimperlich» umgegangen sein.
Flucht auf die Toilette Laut Anklage habe er einen 26-jährigen weiteren Häftling mit einem 60 Zentimeter langen Nudelholz und einem zum Messer zugeschliffenen Metallstück angegriffen. Das Opfer habe auf eine Toilette ausweichen können, wurde aber mit dem Messer am Hals verletzt, heisst es.
Mutmassliches Motiv für die Attacke: Der 26-Jährige soll das Gerücht gestreut haben, der Angeklagte sei schwul. (MANNSCHAFT berichtete darüber, dass im Gefängnis die Geschlechtsidentität stärker berücksichtigt werden soll.)
«Das kann gar nicht sein», erwiderte der aus Syrien stammende Mann jetzt vor Gerich. «Ich bin verheiratet und habe Kinder.»
An die Tat selbst könne er sich nur bruchstückhaft erinnern: «Nach dem Konsum der Drogen wusste ich nicht, ob ich den Kerl mit dem Nudelholz und Messer angegriffen oder dies nur geträumt habe“, sagte er in Krems. «Ich weiss bis heute nicht, was passiert ist.»
Erst im Krankenhaus sei er wieder klar im Kopf geworden.
Spice konsumiert Laut Gutachten habe der 41-Jährige Spice konsumiert und sei daher nicht zurechnungsfähig gewesen. «Damit fiel auch der Mordversuch weg», schreibt heute.at.
Der Angeklagte wurde nun wegen der Tat im Zustand der vollen Berauschung zu 20 weiteren Monaten Gefängnis verurteilt. «Wirklich beeindruckt zeigte sich der 41-Jährige ob des nicht rechtskräftigen Urteils indes nicht», heisst es bei heute.at.
Zu möglichen homosexuellen Aktivitäten im Gefängnis wurden keine weiteren Angaben gemacht.
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