Merkel: Kein LGBTIQ-Schutz im Grundgesetz

Die Kanzlerin räumte ein, dass der Umgang mit Homosexuellen über viele Jahre Artikel 1 zum Schutz der Menschenwürde nicht entsprochen habe

Foto: Screenshot/Mediathek Dt. Bundestag
Foto: Screenshot/Mediathek Dt. Bundestag

Die Regierung arbeite aktuell nicht daran, das Deutsche Grundgesetz um das Merkmal «sexuelle Identität» zu ergänzen, erklärte die Bundeskanzlerin am Mittwoch. Kritik kommt von den Grünen.

Der Begriff «Rasse» soll aus dem Grundgesetz (GG) gestrichen werden. Doch bei der Änderung soll es bleiben. Zur ablehnenden Antwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen der Befragung der Bundesregierung bezüglich der Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal «sexuelle Identität» (Link zur Mediathek des Deutschen Bundestages, ab 1 Stunde, 3 Minuten und 40 Sekunden) erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

«Der Schutz von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen gehört längst in den speziellen Gleichbehandlungskatalog des Grundgesetzes. Das ist die letzte von Nationalsozialisten verfolgte Gruppe, die immer noch dort nicht benannt wird. Bereits seit vier Jahrzehnten wird diese Forderung erhoben.»

Warum die Ergänzung des Grundgesetzes so wichtig ist, erklärt der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) in diesem MANNSCHAFT-Gastbeitrag.

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Desto enttäuschender sei nun die Aussage der Bundeskanzlerin, dass im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des Art. 3 Abs. 3 GG (Streichung des Begriffes «Rasse») die Ergänzung um das Merkmal «sexuelle Identität» nicht vorgesehen ist. Im vergangenen Jahr hatte sich eine Mehrheit der Deutschen dafür ausgesprochen (MANNSCHAFT berichtete).

«Dass die SPD, die dies im Wahlprogramm sowie bei allen CSDs laut fordert, nicht darauf besteht, ist beschämend», so Schauws und von Notz.

Die Grünen würden darauf weiterhin pochen, dass endlich auch Lesben, Schwule, trans- und inter Menschen einen würdigen Platz im Grundgesetz finden werden, erklärten die beiden Politiker*innen.

Merkel räumte am Mittwoch ein, dass der Umgang mit Lesben und Schwulen in Deutschland über viele Jahre dem Artikel 1 zum Schutz der Menschenwürde nicht entsprochen habe. Darum würdigte sie den Vorstoss von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten (MANNSCHAFT berichtete).

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