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Neues Adoptionsrecht beschlossen ++ Latzel des Dienstes enthoben

Kurznews aus Deutschland: kurz, knapp, queer

Mit-Mutterschaft
Bild: iStock

Für den schnellen Überblick: Unsere LGBTIQ-Kurznews aus Deutschland ab dem 11. Dezember 2020.

++ Neues Adoptionsrecht beschlossen ++

Der Bundestag hat grünes Licht fürs neue Adoptionsrecht gegeben: Das Parlament billigte am Donnerstag den kürzlich vom Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss. Er sieht eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor. Ausnahme: Wenn jemand als «annehmender Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist». Die AfD enthielt sich der Stimme.

Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätte die Beratungspflicht auch bei Stiefkindaptionen lesbischer Paare gegolten. Dies hatten u. a. die Grünen kritisiert, darum fand das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit (MANNSCHAFT berichtete). Dort wird am Freitag abschliessend über die Neufassung entscheiden, mit einer Mehrheit wird gerechnet.

++ Olaf Latzel des Dienstes enthoben ++

Olaf Latzel
Olaf Latzel (Foto: YouTube)

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat den wegen Volksverhetzung verurteilten Pastor vorläufig des Dienstes enthoben. Latzel habe am Mittwoch eine einvernehmliche Einigung über das Ruhen seines Dienstes nach Rücksprache mit seinem Verteidiger abgelehnt, sagte Kirchen-Sprecherin Hatscher. Daraufhin sei ihm der Bescheid über seine vorläufige Dienst-Enthebung ausgehändigt worden.


Das Amtsgericht Bremen hatte den 53-Jährigen, der in Bremen einer Gemeinde vorsteht, am 25. November aufgrund abwertender Äusserungen über Homosexualität zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt (MANNSCHFT berichtete). Latzel legte Berufung ein. Das Landgericht muss nun entscheiden. (dpa)

++ LGBTIQ-Anlaufstelle im Fussball ++

WM in Katar
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Ab 1. Januar 2021 bietet der LSVD eine Kompetenz- und Anlaufstelle für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Fussball an. In Zusammenarbeit und mit Unterstützung durch den Deutschen Fussball-Bund (DFB) sollen Vielfalt und Akzeptanz gezielt gefördert werden und die Wahrnehmung des DFB als der Vielfalt und Nichtdiskriminierung verpflichteter Verband auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene positive Impulse erhalten.

Der für Antidiskriminierung zuständige DFB-Vizepräsident Günter Distelrath: «Der Sport und sicher auch der Fussball sind leider immer noch Parallelwelten, wenn es um einen unverkrampften Umgang mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt geht. Andere Bereiche der Gesellschaft, etwa die Kultur oder die Wirtschaft, sind da weiter als der Fussball. Alle Menschen sollen sich beim Fussball angenommen fühlen, darum muss es doch gehen. Unser Fussball muss vielfältig und diskriminierungsfrei sein. Wir wollen kein Talent verlieren.» Mit der neuen Anlaufstelle wolle man sich in diese Richtung entwickeln.


++ LSVD: Freund*innen sind Wahlfamilien ++

Corona-Politik
Foto: Jakob Owens/Unsplash

Anlässlich der geplanten Ergänzungen zu den Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisiert Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD, dass nur leibliche Verwandte als wichtigste Bezugspersonen gelten. Die Idee der heilen Familie ignoriere sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt, als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans und inter Menschen in ihren Herkunftsfamilien machen müssten und daher mit diesen gebrochen hätten. Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind daher für LGBTIQ essenziell und überlebenswichtig. Ihnen soll jetzt ein gemeinsames Weihnachten verboten werden. Das verstärke die soziale Isolation von Queers. Das könne so nicht hingenommen werden.

Fest ohne Familie – «Hätte nicht gedacht, dass mir das wehtut»

Der LSVD plädiert darum dafür, dass sich alle Landesregierungen an der Formulierung von Berlin orientieren: Dort dürfen sich zu Weihnachten maximal fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren zu privaten Zusammenkünften treffen. Diese Regelung trage den Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie Rechnung, spiegle die Lebensrealität sehr vieler Menschen in Deutschland wieder und ermögliche ein Weihnachten im Kreise der Lieben für alle.

++ Trans Frau wird neue BVG-Stimme ++

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellen ihre Ansagen in Bus, U-Bahn und Strassenbahn um. Am Wochenende war die neue Stimme, die der trans Frau Philippa Jarke gehört, schon in den Bussen der Hauptstadt zu hören. Die Stimme der Schauspielerin und Synchronsprecherin sei ein Echo der Stadt, nämlich «etwas rau, aber immer sympathisch und authentisch», so die offen lesbische BVG-Vorstandsvorsitzende Eva Kreienkamp.

Jarke hatte sich bei einem Casting unter rund 1.000 Mitbewerber*innen durchgesetzt. Sie habe durch ihre einzigartige Stimme und starke Persönlichkeit überzeugt, erklärten die Verkehrsbetriebe.

++ «Princess Charming» wird lesbisch ++

Ursprünglich sollte in der neuen Sendung «Princess Charming» eine bisexuelle Frau nach dem Partner oder der Partnerin fürs Leben suchen (MANNSCHAFT berichtete). Jetzt steht fest: auf vielfachen Wunsch der Zuschauer- und Bewerberinnen kommt mit «Princess Charming» 2021 die erste lesbische Dating-Show auf TVnow. Das heisst: In der neuen TVnow-Sendung geht eine attraktive lesbische Frau auf die Suche nach ihrer grossen Liebe und zahlreiche Single-Ladys hoffen darauf, ihr Herz zu erobern. Jede Frau, die um das Herz der Prinzessin kämpfen will, ist willkommen in der Show.

++ Bald 40 Jahre Einschränkung von trans Grundrechten ++

Am 13.12.2020 jährt sich die Einführung der «Dritten Option» (MANNSCHAFT berichtete) zum zweiten Mal. Zum Jahreswechsel ist das «Transsexuellengesetz» (TSG) seit genau 40 Jahren in Kraft. Beide Gesetze schränken die Grundrechte von trans, inter und nicht-binären Personen ein und stehen stellvertretend für eine Politik, die Menschenrechte dieser Personengruppen missachtet und wichtige Entscheidungen regelmässig an das Bundesverfassungsgericht delegiert, kritisiert der Bundesverband Trans* e.V.

Die Gesetzeslage im Personenstandsrecht stelle eine grosse Diskriminierung dar. «Sowohl das TSG als auch die Regelungen zur sogenannten Dritten Option verletzen die geschlechtliche Selbstbestimmung von trans, inter und nicht-binären Personen», erklärte Kalle Hümpfner vom BVT*.


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