++ 80.000 für Grundgesetz für alle ++ Queerer Shoppen fürs SchwuZ ++
Die LGBTIQ News: kurz, knapp, queer
Für den schnellen Überblick: Unsere LGBTIQ News aus Deutschland ab dem 18. Mai 2021!
++ Über 80.000 wollen Grundgesetz für alle ++
Anlässlich des Tag des Grundgesetzes (23. Mai) übergaben am Freitag Vertreter*innen der Initiative Grundgesetz für alle in Berlin den Fraktionsspitzen von Union, SPD, FDP, LINKEN und GRÜNEN mehr als 80.000 Unterschriften. Die Unterzeichnenden haben sich dem Appell der Initiative angeschlossen und fordern eine explizite Ergänzung von Artikel 3 GG für einen verlässlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz.
Am Mittag des 21. Mai sollte ursprünglich im Bundestag über den von FDP, LINKE und GRÜNEN gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um sexuelle Identität abgestimmt werden. Doch dann wurde die Debatte um die Ergänzungdes Artikels 3 GG jedoch kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen. «Wir fordern dieDebatte über den Schutz dersexuellen und geschlechtlichen Identität noch in dieser Legislaturperiode. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf in Deutschland nicht länger Grund zur Diskriminierungsein», erklären die Initiator*innen Christian Gaa, Sören Landmann und Josefine Liebing.
++ Queerer Shoppen fürs SchwuZ ++
Seit über 400 Tagen ist das SchwuZ geschlossen. Damit der queere Club und Kulturtempel bis zur Wiedereröffnung gut über die Runden kommt, wurde jetzt der Webshop um einige schillernde Produkte erweitert etwa mit der Glitzertasse Homo Office. Schon seit Tagen kommt das Büroteam aus dem Packen nicht mehr raus. Grund dafür seien die neuen Gym Socks. Die Idee war es, stylishe Socken zu produzieren, die sowohl auf jede Fetischparty aber gleichzeitig auf allen Dancefloors ein Highlight sind.
Mit einem Kauf im Webshop wird ganz aktiv das SchwuZ unterstützt.
++ Selbstbestimmungsgesetze abgelehnt ++
Die Selbstbestimmungsgesetze für alle trans und nicht-binären Personen in Deutschland wurden am Mittwoch im Bundestag abgelehnt. Die Entwürfe hätten u.a. die viel kritisierte Begutachtungspflicht abgeschafft. Das Transsexuellengesetz wurde bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Kritik kommt u.a. vom Bundesverband Trans*: «Der Bundestag hatte die Möglichkeit, diese skandalöse Versäumnis der Bundesregierung auszugleichen und LGBTIQ Personen den Schutz zukommen zu lassen, den sie verdienen. Wir sind enttäuscht, dass diese nicht genutzt wurde.»
++ Dresden: Urteil am Freitag ++
Die Verteidigung im Dresdner Prozess wegen des tödlichen Angriffs auf ein schwules Paar aus Nordrhein-Westfalen hat auf eine Verurteilung des Angeklagten nach Jugendstrafrecht plädiert. Nach seiner Überzeugung handele es sich bei Abdullah A. noch um einen jungen Menschen, der über drei Jahre wegen einer Jugendstrafe in staatlicher Obhut gewesen sei, sagte Rechtsanwalt Peter Hollstein am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.
Der Angeklagte verzichtete auf das ihm zustehende letzte Wort. Es habe keinen Wert, noch etwas dazu im Gericht zu sagen – er überlasse es Gott, meinte er leise. Der Senat will sein Urteil an diesem Freitag um 10.00 Uhr verkünden.
++ Änderung des GG ausgebremst ++
Der Plenartagesordnungspunkt zur Änderung von Artikel 3 GG wurde am Mittwoch durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Regierungskoalition abgesetzt. Dazu erklären die queerpolitischen Sprecher von FDP, Grüne und Linke, Jens Brandenburg (FDP), Ulle Schauws (Grüne) und Doris Achelwilm (Die Linke) gemeinsam:
«Wer montags mit der Regenbogenflagge wirbt, sollte der Community nicht mittwochs schon wieder in den Rücken fallen. Seit fast zwei Jahren liegt der Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken zur Beratung vor. Er wurde ausführlich debattiert und in der Ausschussanhörung von allen Sachverständigen unterstützt. In der Zeit hätte man sich längst eine Meinung bilden können. Die von der Koalition im Ausschuss durchgedrückte Absetzung ist eine grosse Enttäuschung.» Noch in dieser Wahlperiode müsse die Koalition Farbe bekennen und sich einer Abstimmung stellen. Es sei höchste Zeit, den Schutz der sexuellen Identität endlich unmissverständlich in Artikel 3 des Grundgesetzes festzuschreiben.
++ Keine Reform fürs Abstammungsrecht? ++
Der offene Brief «Das verfassungswidrige Abstammungsrecht endlich reformieren!», der von Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen der SPD, der Linke und Bündnis 90/Die Grünen an Bundeskanzlerin Merkel und die Unionsfraktionsspitze im Bundestag geschickt wurde, blieb unbeantwortet. Ulle Schauws, Sprecherin für Queer- und Frauenpolitik der grünen Bundestagsfraktion, erklärt:
«Die Frist zur Beantwortung des Briefes ist verstrichen – weder von CDU/CSU noch von der Kanzlerin gab es eine Reaktion. Die Union enttäuscht hier völlig. Dass das Abstammungsrecht Kinder aus Regenbogenfamilien diskriminiert, wird einfach ausgesessen. Auf eine realitätsnahe und moderne Familienpolitik gibt die Union keine Antwort.» Die Blockadehaltung sei fahrlässig und mit Blick auf das Kindeswohl eine gravierende Diskriminierung, unter der alle Beteiligten litten, so Schauws.
++ Spurensuche nach NS-Opfern in Münster ++
Mitte März hatte der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, dass der verfolgten Homosexuellen und der weiteren vergessenen Opfergruppen der NS-Zeit gedacht wird. Damit werden diejenigen Münsteraner*innen gewürdigt, die während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft als Lesben und Schwule, als Sinti und Roma, als Zeugen Jehovas, Deserteure oder als so genannte «Euthanasie» -Opfer und «Asoziale» verfolgt und ermordet worden sind. Grundlage waren ein Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP aus dem Jahr 2018 und eine Anregung des Vereins «Spuren finden» .
Auf Antrag eines breiten Bündnisses der Fraktionen von Grünen, SPD, Volt, CDU, FDP, Linken und der Ratsgruppe Die Partei/ÖDP wurden dafür entsprechende Finanzmittel beschlossen. Starten soll das Projekt im Spätsommer 2021, erste Ergebnisse werden nach einem Jahr erwartet.
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