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Letzte Generation: Muss trans Aktivistin in den Männerknast?

Penelope Frank fürchtet eine Haftstrafe

Foto: Instagram

Penelope Frank ist Aktivistin der Letzten Generation und besetzt Autobahnbrücken oder den Hauptstadtflughafen BER. Nun muss die trans Frau möglicherweise ins Gefängnis.

Bei Flughafenblockaden in Düsseldorf, Hamburg und Berlin waren im vergangenen Jahr Dutzende Flüge ausgefallen waren, die Polizei hatte Ermittlungen gegen die Aktivist*innen aufgenommen, die nun auch als Beklagte für die Schadensersatzforderungen etwa durch die Lufthansa infrage kommen.


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Die trans Aktivistin Penelope Frank muss möglicherweise ins Gefängnis. Wie sie der Berliner Zeitung vergangene Woche mitteilte, fürchte sie transfeindliche Diskriminierung durch männliche Mithäftlinge und Personal: Ein Gefängnis würde für sie «wegen der Transfeindlichkeit in Deutschland» und ihres «rechtlichen Status wegen des fehlenden Selbstbestimmungsgesetzes» nicht infrage kommen.


Sie gab an, selbst in Berlin würde sie «trotz Hormontherapie, Brüsten und Ergänzungsausweis» in einem Männergefängnis landen. Wobei das keineswegs ausgemacht ist.

Vor gut einem Jahr berichtete sie selber auf Instagram nach einem Einsatz, nach dem sie im Polizei-Gewahrsam landete: «Zum Glück durfte ich als Transfrau trotz männlichen Passes in die Frauen-Gemeinschaftszelle. Vorher habe ich denen erklärt, wie schwierig es ist, seinen Namen und Geschlecht rechtlich zu ändern und konnte gut belegen, dass ich schon in Hormontherapie bin. Habe ja sogar kleine Brüste, welche aktuell wieder wachsen.»

Die Berliner Zeitung fragte jetzt bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nach. Einer Sprecherin zufolge kann in der Haft vom Grundsatz der Geschlechtertrennung tatsächlich abgewichen werden, sofern «Gefangene sich aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht in dem in ihrem Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.» So sehe es das Strafvollzugsgesetz des Landes vor.


Penelope Frank, die laut Pass noch männlichen Geschlechts ist, könnte also auch in einem Frauenknast untergebracht werden. Dafür müssten aber bestimmte Kriterien erfüllt werden, etwa wenn die «Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten» der «zur Haft aufzunehmenden Person» sowie der übrigen Gefangenen gewährleistet sei. Dies werde derzeit geprüft.

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