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Lebenslange Haft für Raubmord an Berliner Ex-Pastor?

Anfang Dezember soll das Urteil fallen

Reinhold Zuber
Reinhold Zuber (Foto: Polizei Berlin)

Am 4. Juli 2020 wurde der ehemalige Pastor Reinhold Zuber tot in seiner Wohnung in Berlin aufgefunden. Im Prozess hat die Staatsanwaltschaft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe für einen der beiden Angeklagten plädiert.

Der 22-Jährige sei des gemeinschaftlichen Mordes schuldig zu sprechen, forderte der Ankläger am Montag vor dem Berliner Landgericht. Gegen den Mitangeklagten (25) verlangte er eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Raubes mit Todesfolge.

Das 77 Jahre alte Opfer wurde laut Ermittlungen am 30. Juni oder am 1. Juli 2020 in seiner Wohnung getötet (MANNSCHAFT berichtete). Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat aus.

Nachbar*innen berichten laut verschiedenen Medienberichten, dass Zuber ein herzlicher Mensch gewesen sei, der offen schwul lebte. Der Berliner Kurier hatte in seiner Berichterstattung ursprünglich getitelt: «Die Spur führt auch ins Schwulen-Milieu». Später wurde es abgeändert zu: «Die Spur führt auch ins Stricher-Milieu», aus dem die Angeklagten stammen.


Der 22-Jährige Angeklagte sei mit einem gesondert verfolgten dritten Komplizen in der Wohnung des Pastors gewesen, so der Ankläger. Sie hätten ihn berauben wollen. Der 25-Jährige sei an der Tatplanung beteiligt gewesen und habe die Gegebenheiten in der Wohnung beschrieben. Allerdings sei er nicht am Tatort gewesen, so der Staatsanwalt.

Für den 22-Jährigen, der wie der Mitangeklagte aus Rumänien stammt, plädierte der Verteidiger auf einen Schuldspruch wegen Beihilfe zum Totschlag. Es sei eine Jugendstrafe zu verhängen, so der Anwalt. Sein damals 20-jähriger Mandant und der gesondert verfolgte mutmassliche Mittäter seien in der Stricherszene angeheuert worden. Mit Zuber seien 80 Euro vereinbart worden. In der Wohnung sei es dann zu einem tödlichen Streit gekommen.

Der 22-Jährige hatte zu Prozessbeginn im April bestritten, nach rund sechsmonatiger Verhandlung geständige Angaben gemacht. Er benannte in seiner neuen Aussage auch den dritten mutmasslichen Komplizen. Dieser habe sich auf den Senior gestürzt, als es zu einem lautstarken Streit wegen verlangter sexueller Handlungen gekommen sei, so der 22-Jährige.


Der Prozess wird am 29. November mit dem Plädoyer der Verteidigung des 25-Jährigen fortgesetzt. Das Urteil soll am 6. Dezember verkündet werden. (mit dpa)

In Uganda begann kürzlich der Prozess nach einem transfeindlichen Mord – die Tat liegt über zwei Jahre zurück (MANNSCHAFT berichtete).


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