Kritik am Einfluss homophober Islamverbände an Berliner Humboldt-Uni
An der Berliner Humboldt-Universität entsteht ein Institut für Islamische Theologie, an der Uni werden künftig Imame ausgebildet. Ab dem Wintersemester 2019/20 soll es möglich sein, Islamische Theologie auch mit Lehroption zu studieren.
Doch das Institut ist wegen des Einflusses konservativer Islamverbände umstritten. Vertreter liberaler Muslime sind in dem Gremium nicht vertreten. Nun hat sich der LSVD Berlin-Brandenburg in einem Schreiben an den Berliner Senat über die Zusammensetzung des Beirats des Instituts für Islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin beschwert. Das Institut wird vom Land Berlin immerhin mit mehreren Millionen Euro unterstützt.
Im Beirat soll unter anderem die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) vertreten sein, dessen Vorstand in einer Pressemitteilung die Ehe für alle als «gesellschaftliche Verirrung sowie eine Verwässerung jeglicher Moral» bezeichnet hat. Bereits das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) hat sich jüngst bestürzt darüber gezeigt, dass die IGS den Al-Quds-Marsch unterstützt und damit Antisemitismus fördert. Die Rechtsanwältin Seyran Ates, die die liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin gegründet hat, kritisiert unter diesen Gesichtspunkten zu Recht seit Monaten das Vorgehen des Berliner Senats. In einem offenen Brief Anfang 2018 schrieb sich an den Senat, der Islam in Deutschland sei «deutlich pluraler», als im Beirat dargestellt. Der Berliner Christopher Street Day zeichnet die Menschenrechtsanwältin Ates am Dienstagabend mit seinem «Soul of Stonewall»-Preis aus.
Wird Anspruch „Regenbogenhauptstadt Berlin“ nicht gerecht LSVD-Landesvorständin Yasmine-Blanche Werder und LSVD-Landesvorstand Ulrich Keßler haben den für Religionsgemeinschaften zuständigen Senator Klaus Lederer, den für Antidiskriminierung zuständigen Senator Dirk Behrendt und den für Wissenschaft zuständigen Staatssekretär Steffen Krach aufgefordert, tätig zu werden. Die bisherige Lösung der Beiratsbesetzung wird weder der Landesverfassung und dem dort verankerten Diskriminierungsschutz noch dem Anspruch des Koalitionsvertrages und dort insbesondere dem Kapitel «Regenbogenhauptstadt Berlin» gerecht.
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