Japanischer Brauereikonzern führt Gleichstellung für LGBT-Mitarbeitende ein
In Japan existiert keine rechtliche Form der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Auch am Arbeitsplatz besteht kein Diskriminierungsschutz für LGBT-Mitarbeitende.
Trotzdem möchte Kirin Holdings ihren LGBT-Mitarbeitenden nun dieselben Rechte und Ansprüche auf Zusatzleistungen zur Verfügung stellen wie heterosexuellen. Wie der Konzern in einer Mitteilung schreibt, wolle er seine internen Richtlinien überarbeiten, um «ungerechte Diskriminierungen» zu beseitigen und die «persönliche Würde» seiner Mitarbeitenden zu wahren. So wie Mitarbeitende in einer heterosexuellen Beziehung sollen auch solche in einer homosexuellen ebenfalls Urlaub beziehen können, wenn sie beispielsweise Eltern geworden sind oder sich ein Todesfall in der Familie des Partners oder der Partnerin ereignet hat.
Trans-Mitarbeitende, die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen wollen, sollen Anspruch auf einen 60-tägigen Urlaub erhalten. Wie Kirin Holdings im Statement schreibt, gelte dieser Urlaub kumulativ und werde nicht vom jährlichen Urlaubsanspruch abgezogen.
Die Holding habe sich bereits in der Vergangenheit für LGBT-Anliegen eingesetzt, heisst es im Statement weiter. Darunter gehöre zum Beispiel die Erhöhung der Sichtbarkeit von LGBT-Anliegen unter den Mitarbeitenden und die Einführung von Richtlinien zur Vielfalt und Integration. «Zudem haben wir uns im Rahmen einer Ausstellung an der Tokio Rainbow Pride in der Spring Valley Brauerei für die Vielfalt eingesetzt», heisst es in der Mitteilung.
Kirin Holdings ist nach Asahi Beer der zweitgrösste Brauereikonzern Japans. Nebst der Hausmarke Kirin Beer vertreibt sie auch ausländische Biermarken, darunter Budweiser und Heineken.
In Japan ebenfalls traditionsgemäss streng geregelt sind die Bestattungsvorschriften. Im März sorgte ein buddhistischer Tempel für Schlagzeilen, weil er LGBT-Menschen die Möglichkeit eines Gemeinschaftsgrabs anbot.
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