ILGA Europe reicht bei EU rechtliche Beschwerde gegen Polen ein
Die Vorwürfe: Anstiftung zu Hass und Diskriminierung
Polen verletzt die Grundrechte der EU-Bürger und missachtet offen die EU-Verträge und -Standards, sagt die LGBTIQ-Organisation ILGA Europe und legt eine rechtliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Polen gegenüber EU-Verträgen zur Rechenschaft zu ziehen, erklärt ILGA Europe zusammen mit zwei polnischen Gleichstellungsorganisationen in einer rechtlichen Beschwerde, in der die Verletzung der Grundrechte der EU durch Anstiftung zu Hass und Diskriminierung von LGBTIQ-Personen angeführt wird.
Am Montag reichte ILGA-Europe zusammen mit den polnischen LGBT-Rechteorganisationen KPH (Kampagne gegen Homophobie) und Fundacja Równości (Gleichstellungsstiftung) bei der Europäischen Kommission eine rechtliche Beschwerde über sogenannte Familien Chartas und «LGBT-freie Zonen» ein, die in über 100 polnischen Kommunalverwaltungen in den letzten zwei Jahren verabschiedet worden sind.
In der Beschwerde wird dargelegt, wie diese Erklärungen zu einer Diskriminierung von LGBTI-Personen führen und damit gegen die Richtlinie des Europäischen Rates (2000/78 / EU) verstossen und einen allgemeinen Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie gegen die Charta der Grundrechte Artikel 15 schaffen (Wahlfreiheit und Berufsrecht) sowie Artikel 21 zur Nichtdiskriminierung.
Gleichzeitig haben viele polnische LGBTIQ-Personen begonnen, an die Europäische Kommission zu schreiben, oft anonym aus Angst vor weiterer Stigmatisierung und Hass, und individuelle Beschwerden darüber vorgebracht, wie sie in den Städten diskriminiert werden, die sich als LGBT-frei erklärt haben oder die Familien Charta unterschrieben haben. Über 400 Einzelbeschwerden wurden von LGBTIQ-Personen an die Europäische Kommission geschickt, in denen sie ihre Befürchtungen hinsichtlich Beschäftigung, Gesundheit und Leben sowie ihre Berichte über Diskriminierung in Polen teilten.
Mit dieser Beschwerde liefern ILGA Europe und Partner die rechtliche Analyse, wie diese Chartas, wie der polnische Premierminister kürzlich in einem Schreiben an die Europäische Kommission behauptet hat, polnische Familien eben nicht schützen, sondern eine aktive Diskriminierung von LGBTIQ-Personen etablieren. Obwohl es derzeit keinen eindeutigen Einzelfall gibt, in dem Diskriminierung bei Einstellung oder Beschäftigung behauptet wird, zeigt die Analyse deutlich, wie die Grundsätze der Richtlinie 2000/78 / EU und der Charta der Grundrechte verletzt werden.
Katrin Hugendubel, Advocacy Director von ILGA Europe, erklärt: «Die Europäische Kommission und der Rat können angesichts derart offensichtlicher Verstösse gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung durch einen Mitgliedstaat nicht länger schweigen. Unsere rechtliche Analyse der Texte der Familiencharta beseitigt eindeutig ihren diskriminierenden Charakter. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, auf das Schreiben des polnischen Premierministers zu antworten, wobei sie das Argument der ‹Verteidigung polnischer Familien› klar zurückweist und sich mit dem tatsächlichen Schaden befasst, der LGBTIQ-Personen in Polen zugefügt wird.» Das EU-Recht werde verletzt, und die EU müsse ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Miko Czerwinski von der Fundacja Równosc erklärt: «Wenn wir in sogenannten LGBT-freien Zonen arbeiten, sehen wir, welche nachteiligen Auswirkungen dies auf LGBTI-Menschen hat. Sie verlieren ihre Jobs oder Verträge, sind von den lokalen Gemeinschaften ausgeschlossen und werden in ihren eigenen Städten gewaltsam angegriffen. Fundacja Równość hat ebenfalls Beschwerden bei der Europäischen Kommission eingereicht, da uns der Zugang zu einem EU-finanzierten Kulturzentrum mit dem Argument verweigert wurde, dass wir eine «ideologische Veranstaltung“»abhalten wollten, während aber eine homophobe Veranstaltung stattfinden durfte. Die Beispiele für Diskriminierung und Gewalt in allen 400 an die EU gesendeten Einzelbeschwerden zeigen, wie ernst Polen die Grundrechte verletzt.»
Laut Miroslawa Makuchowska von der Kampagne gegen Homophobie (KPH) können queere Menschen in den sogenannten LGBT-freien Zonen nicht länger warten. «Hunderte von Beschwerden wurden an die Europäische Kommission geschickt, da täglich gegen Grundrechte verstossen wird. Es ist höchste Zeit, dass sowohl die EG als auch der Rat tätig werden. Die Bürger fordern die sofortige Auslösung eines Vertragsverletzungsverfahrens und ein endgültiges Vorgehen nach Artikel 7 Absatz 1 EUV-Verfahren.»
Polens Familien Chartas sind nur ein Element der Hasskampagne, der polnische LGBTIQ seit 2018 ausgesetzt sind. Vor den Präsidentschaftswahlen des Landes Anfang dieses Jahres hat Präsident Andrzej Duda die LGBTIQ-Gemeinschaft in seiner Kampagne für den Wahlsieg erniedrigt und zum Sündenbock gemacht. Dies beinhaltete unter anderem die Behauptung, dass LGBTIQ-Menschen «keine Menschen, sondern Ideologie» und «destruktiver als der Kommunismus» sind, unter anderem Versuche, Hass und Angst zu entmenschlichen und anzuregen (MANNSCHAFT berichtete).
In der ILGA-Europe-Regenbogenkarte 2020, die die europäischen Länder in Bezug auf LGBTI-Rechte bewertet, wurde Polen zum am niedrigsten bewerteten EU-Land, nachdem es Punkte verloren hatte, weil LGBTIQ-Menschenrechtsverteidiger zunehmend gefährdet waren. Die Behörden haben aktive Massnahmen ergriffen, um die Zivilgesellschaft zu untergraben. Es gab und gibt Versuche, öffentliche Veranstaltungen zu verbieten.
Letzte Woche veröffentlichte der polnische Menschenrechtskommissar seine Untersuchung der Verhaftungen und Inhaftierungen von 48 LGBTIQ-Aktivisten Anfang August (MANNSCHAFT berichtete). Er stellte eine erniedrigende Behandlung fest, die an unmenschliche Grenzen grenzt. Zudem wurden bei der Verhaftung und der Inhaftierung Verstösse gegen die Grundrechte gemäss Vertrag und Grundrechtecharta festgestellt, darunter Misshandlung, das Verweigern u. a. von Rechtshilfe und dem Zugang zu medizinischer Hilfe.
Hugendubel fasst zusammen: «Wir haben im August erste Massnahmen der Europäischen Kommission gesehen, als Kommissar Dalli sechs Anträge für Städtepartnerschaften von Kommunalverwaltungen abgelehnt hat, die sich zu «LGBT-freien Zonen» erklärt haben (MANNSCHAFT berichtete), aber wir brauchen eine koordiniertere und ganzheitlichere Reaktion von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat.»
EU-Präsidentin Ursula von der Leyen wird am Mittwochmorgen in ihrer Rede zur Lage der Union vor dem Parlament sprechen. In welcher Lage befindet sich die Union – fragt ILGA Europe –, wenn Mitgliedstaaten die Grundrechte der EU-Bürger*innen und die im Vertrag festgelegten Grundsätze der Nichtdiskriminierung frei verletzen?
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