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Gerichtshof: Russland erkennt homosexuelle Paare nicht an

Moskau hatte argumentiert, dass die Mehrheit der Russ*innen Homosexualität ablehne

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Symbolbild: AdobeStock

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verurteilt.

Staaten müssten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Form rechtlich anerkennen. Russland verweigere dies allerdings, entschied die höchste Instanz des Gerichtshofs, die Große Kammer, am Dienstag in Strassburg.


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Die Kläger – drei gleichgeschlechtliche Paare – wollten in Russland heiraten, doch die Behörden lehnten eine Hochzeit ab, da das russische Gesetz die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiere. Die Regierung hatte argumentiert, dass die Mehrheit der Russ*innen Homosexualität ablehne. Dem folgte der Gerichtshof nicht: Demokratie bedeute nicht, dass die Ansichten der Mehrheit immer Vorrang hätten, sondern es müsse ein Gleichgewicht hergestellt werden.


Russland wurde vor einigen Monaten wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind von der Europäischen Union unabhängig.

Am Gerichtshof für Menschenrechte sind noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Sie wurden alle bis zum formellen Ausschluss Russlands eingereicht und müssen deswegen vom Gericht geprüft werden. Laut Menschenrechtskonvention ist Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Allerdings hat Russland bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht anzuerkennen.

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