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Europarat warnt vor transphobem Gesetz in der Slowakei

Verantwortliche bemängeln Menschenrechtsverletzungen

dritte Option
Symbolfoto: iStock

Die Slowakische Republik plant ein transphobes Gesetz, demzufolge jeder Person nach der Geburt das Geschlecht auf Grundlage der äusseren Merkmale fest zugeschrieben wird. Der Europarat fordert ein Umdenken.

Am 21. März hat die Nationalversammlung der Slowakischen Republik den Gesetzesentwurf 301/1995 eingebracht. Darin wird vorgeschlagen, dass jeder Person eine «Geburtsnummer» zugewiesen wird – zusammen mit dem Geschlecht auf Grundlage der äusseren Geschlechtsmerkmale. 87 von 150 Abgeordneten hatten für die Weiterbehandlung des Vorschlags gestimmt.

«Eine tragische Demonstration von Transphobie», wie Amnesty International feststellte. «Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs würde dazu führen, dass die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts in der Slowakei vollständig verweigert wird, was einen Angriff auf die Menschenrechte von trans Personen und letztlich auch auf ihr Leben darstellen würde», hiess es in der entsprechenden Mitteilung.

Jetzt hat auch der Europarat noch einmal auf die Missstände aufmerksam gemacht. «Die Parlamentarier*innen in der Slowakischen Republik sollten den Gesetzentwurf ablehnen, der trans Menschen effektiv daran hindern würde, dass ihre Geschlechtsidentität rechtlich anerkannt wird. Diese Gesetzgebung würde im Konflikt mit den Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen», konstatierte die Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatović in einem Brief an das slowakische Parlament Ende April.


Seit dem Angriff auf die Schwulenbar Tepláreň in Bratislava müssten lange bestehende Probleme stärker adressiert werden. Am Abend des 12. Oktober hatte ein Rechtsradikaler laut Polizei vor dem Lokal zwei Männer erschossen und eine Frau schwer verletzt (MANNSCHAFT berichtete).

Nach dem Mordanschlag hatten sich zwar zahlreiche Politiker*innen betroffen gezeigt, ein Gesetz für die Erweiterung der Rechte der LGBTIQ wurde aber kurz darauf abgelehnt (MANNSCHAFT berichtete). Der Entwurf sah offizielle Lebensgemeinschaften vor, die unverheiratet zusammenleben können – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung – und dabei einen geringen Teil jener Rechte erhalten, die Eheleuten automatisch zustehen.

Doch nicht nur hierin sieht Mijatović Zeichen der Intoleranz. Besorgniserregend sei ebenso die Praxis, Sterilisation als Grundlage für die rechtliche Anerkennung von trans Personen zu verlangen. Dies verstosse gegen die Menschenrechte.


Das Parlament müsse sich gegen den Narativ von Hasskriminalität, Diskriminierung und Intoleranz stellen und sich stärker für Gleichberechtigung einsetzen. «Es sollte selbstverständlich sein, dass Hassreden keinen Platz in nationalen Parlamenten haben dürfen und dass sich Parlamentarier*innen klar zu Wort melden müssen, wenn ihre Kolleg*innen Hassreden halten», sagte Mijatović.


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