Dresden soll zur Urteilsverkündung Regenbogenfahne hissen

Der Prozess wegen des tödlichen Angriffs auf ein schwules Paar aus Nordrhein-Westfalen geht am Freitag zu Ende

In Dresden wurde ein schwules Paar von einem Islamisten mit dem Messer angegriffen (Foto: CSD Dresden)
In Dresden wurde ein schwules Paar von einem Islamisten mit dem Messer angegriffen (Foto: CSD Dresden)

Als Zeichen der Solidarität soll der Oberbürgermeister von Dresden, Dirk Hilbert, den Fahnenmast am Kulturpalast mit der Regenbogenfahne beflaggen und am Abend den Kulturpalast in Regenbogenfarben anstrahlen lassen.

«Keine Stille und kein Totschweigen» – aus diesem Grund ruft der CSD Dresden Hilbert auf, am Freitag zu einer, durch die Erstunterzeichner des offenen Briefes, organisierten Kundgebung zur Urteilsverkündung des islamistisch- und homofeindlich motivierten Terroranschlages auf ein homosexuelles Ehepaar mitten in der Stadt m 04. Oktober 2020 zu kommen und dort auch zu reden.

Man wolle den Tag der Urteilsverkündung nutzen, um die Forderung gegenüber den politisch Verantwortlichen, den islamistischen Terroranschlag auf ein homosexuelles Ehepaar, auch als solchen zu benennen und endlich Stellung zu beziehen. Sie sollen damit «öffentlich ihr Solidarität mit den Opfern, derer Angehörigen und der gesamten queeren Community glaubhaft zu bekunden».

«Es ist an der Zeit – und der richtige Tag! Es ist der Tag – zu dem wir Sie auffordern mit uns gemeinsam am Kulturpalast öffentlich Gesicht und Haltung zu zeigen.» Man lade auch alle politisch Verantwortlichen der Stadt Dresden, der Landesregierung Sachsen.de, der Bundesregierung und den Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ein.

Am Freitagvormittag soll das Urteil im Mordprozess nach dem islamistischen und homofeindlich motivierten Terroranschlages vom 04.10.2020 verkündet  werden. Am Abend findet darum in Dresden eine  Kundgebung zur Urteilsverkündung des islamistischen Terroranschlages vom 04.10.2020, zu dem der CSD Dresden einlädt.

Die Verteidigung hat am Mittwoch auf eine Verurteilung des Angeklagten nach Jugendstrafrecht plädiert. Nach seiner Überzeugung handele es sich bei Abdullah A. noch um einen jungen Menschen, der über drei Jahre wegen einer Jugendstrafe in staatlicher Obhut gewesen sei, sagte Rechtsanwalt Peter Hollstein am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.

Der Angeklagte verzichtete auf das ihm zustehende letzte Wort. Es habe keinen Wert, noch etwas dazu im Gericht zu sagen – er überlasse es Gott, meinte er leise. Der Senat will das Urteil an diesem Freitag um 10.00 Uhr verkünden.

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