Berliner Gericht weist Eilantrag gegen das Gendern in Schulen zurück
Weil es den Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft entspräche
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eileintrag eines Vaters zweier Gymnasiastinnen gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule zurückgewiesen.
Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht am Montag. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein.
Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum.
Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden, «da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich» bleibe.
Das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst ist nach Überzeugung des Gerichts dadurch ebenso wenig verletzt. Mit dem Gendern gehe keine politische Meinungsäusserung einher, zumal auch der Verzicht darauf eine politische Zuschreibung zuliesse.
Auch habe der Vater keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen. Ihnen sei «grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden».
Anfang des Jahres hatte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann gegen das Gendern im Klassenzimmer ausgesprochen (MANNSCHAFT berichtete). «Die Schulen müssen sich an das halten, was der Rat für deutsche Rechtschreibung vorgibt. Sonst haben wir am Ende keine einheitliche Rechtschreibung mehr», argumentierte der Grünen-Politiker.
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