«Wunderbar, dass es Manfred Bruns gab!»

Ein Nachruf auf die «juristische Ein-Person-Guerilla wider das heteronormative Paragrafensystem»

Manfred Bruns (Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org)
Manfred Bruns (Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org)

Der 1934 in Linz am Rhein geborene Manfred Bruns setzte der bundesdeutschen Rechtsprechung in Sachen LGBTIQ tatsächlich so zu wie niemand sonst in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Jan Feddersen würdigt ihn in seinem Samstagskommentar*.

In den späten achtziger Jahren kam er in die Schwulenbewegung – und muss in ihr wie ein Paradiesvogel ex negativo gewirkt haben: Manfred Bruns, Jurist und Mitglied der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, sah eher immer aus wie ein Dementi auf alle Vorstellungen des heterosexuellen Mainstreams über das Schwule. Gediegen, im Style eher der Anti-Regenbögen der queeren Bewegungen.

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Nein, das möge ist hier kein Schmäh, keine gemeine Nachrede, gegen die er sich nicht mehr wehren kann. Vielmehr kommentierte er diese eher unszenige Äusserlichkeit mit Verweis auf die Nützlichkeit. Als nicht so flamboyant wahrgenommen zu werden, sagte er mir einmal, ist «mein Vorteil gewesen, mit meiner Hartnäckigkeit rechnete man ja nicht».

Wir, die Community des Regenbogens, können auf sie, diese Beharrlichkeit in der Mühsal, das Bessere zu bewirken, nicht mehr zählen: Der Mann, dem alle Ehre gehört, ist tot, Manfred Bruns, der frühere Bundesanwalt aus Karlsruhe, Strafverfolger im Namen einer Bundesbehörde, ist Anfang der Woche gestorben im Alter von 85 Jahren.

Der 1934 in Linz am Rhein geborene Mann setzte der bundesdeutschen Rechtsprechung in Sachen LGBTI* tatsächlich so zu wie niemand sonst in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Er hatte seine guten Gründe, persönliche: Seine Biografie, so bemerkte er Jüngeren gegenüber gern, doch stets mit einem beiläufig bitteren Ton, sei durch die homophobe, nazifundierte Gesetzgebung gegen Homosexuelle beschädigt worden.

Als schwuler Mann war er durch den Paragrafen 175 behindert, ein Leben nach seinen Möglichkeiten zu leben. 1961 heiratete er eine Frau, von der sich nie scheiden liess, bekam mit ihr drei Kinder; seiner Familie gegenüber outete er sich erst Anfang der Achtziger als homosexuell, schliesslich auch gegenüber seiner Behörde.

Er erlebte eine typisch homophobe Reaktion seines Vorgesetzten, des Generalbundesanwalts Kurt Rebmann: Der zog seinen Beamten von allen sogenannten Staatsschutzangelegenheiten ab. Als Schwuler sei der ein «Sicherheitsrisiko», weil erpressbar. Aber ebendies war Bruns durch seine Offenheit keineswegs. Niemand hätte ihn nötigen können, irgendein Dienstgeheimnis preiszugeben, um zu verhindern, als Homosexueller enttarnt und der offenen Aussätzigkeit preisgegeben zu werden.

Bruns fegte als treibende Kraft auch des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland seit den frühen Neunzigern die muffige Juristerei und ihr antiqueeres Paragrafengestrüpp aus Vielmehr wurde er, aus der Perspektive seiner Gegner*innen, zur Nervensäge in Sachen Bürgerrechte für LGBTIQ-Menschen schlechthin, zur juristischen Ein-Person-Guerilla wider das heteronormative Paragrafensystem.

Er verzettelte sich indes nie in Identitätsfragen, interessierte sich allenfalls höflich für Erörterungen darüber, ob Queeres an sich revolutionär oder subversiv sein könnte, und erarbeitete mit Volker Beck und Günter Dworek von den Grünen ein Programm zur Umstülpung des deutschen Rechts für die Gleichberechtigung Homosexueller: Tilgung des Schandparagraphen 175 im Jahre 1994, die Eingetragene Lebenspartnerschaft im Jahr 2000, Konzepte für die 2017 eingeführte Ehe für alle, zahllose weitere Initiativen zur Verbesserung der Lebenssituation von LGBTIQ-Menschen.

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Er war als Aktivist, als der er sich selbst bezeichnete, ein strikter Verfechter der Nichtdiversität: Schwule und Lesben, Bisexuell, trans und inter Menschen brauchen eine Interessenvertretung, eine – nicht viele. Der LSVD, die mächtige Bürgerrechtsorganisation der Queers seit den frühesten neunziger Jahren, hat als diese Organisationen, Gegnerschaft zu diesem Verband verachtete er mit einer Kraft, wie es nur der Kreml wider alle Abweichler vermochte. Alles müsse dem LSVD – und so verstand er es, der LGBTIQ-Bewegung – nützen, basta. Ein harter Befund war dies, den er da traf – aber er sagte, eine Bewegung, die sich verzettelt, könne keine lobbyistische Kraft entwickeln. In praktischer Hinsicht war ein Leben so: Schon in den frühen Morgenstunden forstete er juristische Magazine durch, prüfte Urteile und ihre (sehr oft kruden) Begründungen in Sachen LGBTIQ.

Bruns fegte als treibende Kraft auch des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland seit den frühen Neunzigern die muffige Juristerei und ihr antiqueeres Paragrafengestrüpp aus. Er erhielt eine Fülle von Preisen; aus der Hand von Bundespräsident Roman Herzog wurde ihm 1994 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen.

Machen wir uns an die Arbeit, andere werden sie nicht erledigen.

Bruns‘ Credo, im rheinischen Tonfall geäussert, war vielleicht dieses: „Machen wir uns an die Arbeit, andere werden sie nicht erledigen.» Am Dienstag ist er im Alter von 85 Jahren verstorben (MANNSCHAFT berichtete). Die Regenbogenwelt ehrt ihn als Helden – und jene, die er juristisch heimsuchte, als Schreckgespenst neuer, queerer Zeiten. Er hat die Erniedrigung durch den § 175 allen heimgezahlt: wie einst der legendäre Fritz Bauer bis in die sechziger Jahren auch Bruns mit juridischer Präzision – und zu unser aller Gunsten. Wunderbar, dass es ihn gab!

*Jeden Samstag veröffentlichen wir auf MANNSCHAFT.com einen Kommentar zu einem aktuellen Thema, das die LGBTIQ-Community bewegt. Die Meinung der Autor*innen spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wider.

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