Wird die Eizellenspende in Deuschland legal?
Hoffnung für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch
Vor der nächsten Bundestagswahl wollen Ampel-Politiker*innen, noch mindestens ein Vorhaben zur sogenannten reproduktiven Selbstbestimmung auf den Weg bringen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht gute Chancen für eine Initiative zur Legalisierung der Eizellenspende in Deutschland noch vor der Bundestagswahl im September 2025. Eine entsprechende Reform würde Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen.
Im April hat die Kommission schliesslich ihre Empfehlungen ausgesprochen. Sie habe herausgearbeitet, dass es «keine überragenden medizinischen oder psychologischen Risiken gebe, die gegen eine Legalisierung sprechen», sagte der Justizminister. Das lege auch ein Blick in andere europäische Länder nahe, wo die Eizellenspende legal sei. «Aus meiner persönlichen Sicht sprechen deshalb gute Gründe dafür, das kategorische Verbot der Eizellenspende in Deutschland aufzuheben», sagte Buschmann.
Bei anspruchsvollen rechtsethischen Fragen entspreche es allerdings guter Tradition, dass Gesetzentwürfe nicht von der Bundesregierung, sondern aus der Mitte des Bundestags vorgelegt würden. Innerhalb der Regierungsfraktionen gebe es den Wunsch, das auch in diesem konkreten Fall so zu handhaben. «Das respektiere ich», so Buschmann.
Buschmanns Parteikollegin, Katrin Helling-Plahr, beabsichtigt, den Prozess bald anzustossen. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion sagte: «Ich beabsichtige, noch in diesem Sommer die Kolleg*innen der anderen demokratischen Fraktionen zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisierung der Eizellenspende zu arbeiten.» Das aktuell geltende Verbot sei medizinisch sowie gesellschaftlich schon lange nicht mehr begründbar. Schliesslich hätten mit Ausnahme von Deutschland und Luxemburg bereits alle EU-Mitgliedstaaten den Weg der Legalisierung beschritten. «Es wird höchste Zeit, dass auch wir im 21. Jahrhundert ankommen und Frauen eine selbstbestimmte Entscheidung darüber ermöglichen, ob sie ihre Eizellen spenden möchten», findet sie. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich bei dem Thema offen für eine Reform gezeigt.
Wie ihr Vorschlag konkret aussehen soll, sagte Helling-Plahr nicht. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob es Frauen generell erlaubt werden sollte, gegen eine Aufwandsentschädigung Eizellen für Frauen, die nicht schwanger werden können, zur Verfügung zu stellen, oder ob man sich womöglich zunächst auf sogenannte überzählige Eizellen beschränken würde. Damit sind Eizellen gemeint, die einer Frau im Zuge einer Kinderwunsch-Behandlung entnommen, dann aber nicht mehr von ihr selbst für eine Schwangerschaft genutzt werden.
Welche Sprengkraft Themen entwickeln können, die mit geschlechtlicher Identität, gesellschaftlichen und religiösen Normen zusammenhängen, hat die Bundesregierung bereits während der Beratungen zum Selbstbestimmungsgesetz erlebt. Inzwischen ist der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition von Bundestag und Bundesrat gebilligt worden. Die Reform tritt noch in diesem Jahr in Kraft. Das Gesetz macht es trans, inter und nicht-binären Menschen künftig erheblich einfacher, Geschlechtseintrag und Vornamen behördlich ändern zu lassen. Dazu ist dann nur noch eine Erklärung beim Standesamt nötig. Eine Gerichtsentscheidung und zwei Sachverständigengutachten, die bisher erforderlich waren, braucht es künftig nicht mehr (MANNSCHAFT berichtete).
Das gesellschaftliche Klima habe sich in den vergangenen Jahren verändert, meint Buschmann. Die Verunsicherung sei gewachsen, die Debatten schärfer geworden. «Ich finde es deshalb nicht überraschend, dass ein Gesetz wie das Selbstbestimmungsgesetz sehr kontrovers diskutiert wird – und das ist als solches ja auch nicht beklagenswert», sagte der Bundesjustizminister. Die Verfassung schütze aber nicht nur die freie Meinungsäusserung, sondern auch das Grundrecht auf Achtung der geschlechtlichen Identität. Und da das geltende Transsexuellengesetz in Teilen verfassungswidrig sei, habe hier «akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf» bestanden.
Für Schlagzeilen hatte kürzlich der Fall einer trans Frau gesorgt, die sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt hatte, nachdem ihr die Mitgliedschaft in einem Frauen-Fitness-Studio in Erlangen verwehrt worden war (MANNSCHAFT berichtete). Aus Sicht des Bundesjustizministers liefert diese Auseinandersetzung jedoch denjenigen, die sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen haben, keine Argumente. Buschmann sagte: «Das Selbstbestimmungsgesetz tastet das Hausrecht nicht an.» Da, wo es um den Schutz der Intimsphäre geht, könnten unterschiedliche Behandlungen aufgrund des Geschlechts gerechtfertigt sein. Daran werde auch das neue Gesetz nichts ändern.
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