Von der Leyen fordert Verbot von «Konversions­therapien» in EU

Neues LGBTIQ-Strategiepapier

Ursula von der Leyen (Foto: Christoph Soeder/ dpa-ENR-Pool)
Ursula von der Leyen (Foto: Christoph Soeder/ dpa-ENR-Pool)

Könnte es bald ein EU-weites Verbot von den sogenannten «Konversionstherapien» geben? Die EU-Komminionspräsidentin Ursula von der Leyen setzt sich dafür ein.

Was sind die Ziele der EU? Welche Schwierigkeiten sind zu überwinden? Welche Themen müssen stärker forciert werden? Zu diesen Fragen nahm Komminionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem «Mission Letter» Stellung. In dem Kapitiel zur «Gemeinschaft der Gleichstellung» äusserte sie sich auch zu LGBTIQ-Rechten.

«Das Streben nach Gleichheit für alle und in jeglicher Hinsicht soll weiter zentral in der Arbeit dieser Kommission in den nächsten fünf Jahren sein», so die deutsche Politikerin. Dahingehend sollen Frauen stärker unterstützt werden und geschlechtsbasierte Gewalt bekämpft werden.

Weiter soll ein neues LGBTIQ-Strategiepapier erstellt werden. «Dieses soll sich auf die anhaltenden und hartnäckigen hassmotivierten Schikanen und Gewalttaten fokussieren – auch online, und das Verbot der ‚Konversiontherapien‘ beinhalten.»

Noch immer werden die vermeintlichen «Umerziehungsmassnahmen» in Europa durchgeführt. So wurde zwar beispielsweise in Deutschland 2020 ein entsprechendes Verbot beschlossen, es erlaubt aber vielerlei Ausnahmen. Studien haben gezeigt, dass auch Jahre nach Inkrafttreten des Konversions­behandlungs­schutz­gesetzes (KonvBehSchG) die schädlichen Massnahmen nicht verschwunden sind (MANNSCHAFT berichtete).

Immer wieder fordern daher queere Gruppen eine Novelle. «Das Vollverbot dieser gefährlichen und schlicht menschenrechtswidrigen Praktiken muss noch vor der nächsten Bundestagswahl kommen. Das ist der Rechtsstaat den vielen queeren Menschen, die von Konversionsmassnahmen bedroht oder betroffen sind, sowie den Überlebenden dieser Praktiken schuldig», erklärte Helmut Metzner, geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH).

Auch die Schweizer Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hatte sich klar gegen «Konversionsmassnahmen» ausgesporchen und ein Verbot auf Bundesebene angeregt (MANNSCHAFT berichtete) – bisher ohne Erfolg. In Österreich haben sich schon zweimal alle Parteien im Nationalrat darauf geeinigt, dass es zumindest bei Minderjährigen ein Verbot geben soll, bis heute gibt es aber keinen Entwurf für ein Gesetz.

Menschenrechtskomminar*innen hatte in der Vergangenheit abermals unterstrichen, dass «Konversionsmassnahmen» mit erheblichen Schäden für die Behandelten einhergehen und nicht nur unethisch, sondern gar gefährlich seien (MANNSCHAFT berichtete).

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