Trans Rechte: Diskriminierende Klausel gekippt
Ein OGH-Urteil gibt einem klagenden Verein Recht: Der Risikoausschluss von Geschlechtsanpassungen verstösst gegen das Diskriminierungsverbot.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums den «muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit» (muki) aufgrund eines Risikoausschlusses, der trans und inter Personen die Möglichkeit nimmt, eine medizinisch notwendige Geschlechtsanpassung mit Kostendeckung des Versicherers durchzuführen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel wegen eines Verstosses gegen das Diskriminierungsverbot für unzulässig. Dies wurde am Dienstag bekannt.
Konkret beanstandete der VKI eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Krankenkosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, die Geschlechtsumwandlungen vom Versicherungsschutz ausschliesst. Der OGH gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht und untersagte die diskriminierende Klausel. «Als Versicherungsfall gelten nicht: [...] Geschlechtsumwandlungen», die an versicherten Personen vorgenommene Geschlechtsanpassungen generell vom Versicherungsschutz ausnimmt, also auch bei Vorliegen von Krankheitswert und medizinischer Behandlungsnotwendigkeit.
Der OGH führt aus, dass die Klausel zwar alle Versicherte von der Versicherungsleistung ausschliesse, aber in Wahrheit inter und trans Personen diskriminiere, weil eine Geschlechtsumwandlung nur bei dieser Personengruppe infrage komme. Die Klausel diskriminiere trans und inter Personen aufgrund ihres weder allein männlichen noch allein weiblichen Geschlechts, weil die Klausel dieser Personengruppe die Möglichkeit nehme, eine medizinisch notwendige Geschlechtsumwandlung mit Kostendeckung des Versicherers durchzuführen. Dies verstösst gegen § 1c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und das Gleichbehandlungsgesetz. Der OGH stellt zudem klar, dass ein Beharren des Versicherers auf der inkriminierten Klausel sittenwidrig wäre.
Man freue sich, einen Beitrag zum Schutz von trans und inter Personen zu leisten, so Petra Leupold, Chef-Juristin im VKI: «Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung, entwickelt den Antidiskriminierungsschutz im Versicherungsrecht weiter und verbessert den Rechtszugang für betroffene Personen erheblich. Der OGH schiebt damit Versicherungsklauseln, die trans und inter Personen diskriminieren, einen Riegel vor und erstreckt das im Versicherungsvertragsgesetz verankerte Diskriminierungsverbot erstmals auf trans und inter Personen.»
Über 1'000 Gläubige aus rund 30 Ländern waren am Wochenende zu einer Wallfahrt in Rom, darunter erstmals ganz offiziell queere Katholik*innen. Das hat nicht allen gefallen (MANNSCHAFT berichtete).
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