Supreme Court weicht Schutz für gleichgeschlechtliche Paare auf
Das Oberste Gericht der USA hat ein Grundsatzurteil zur Meinungsfreiheit gefällt
Eine Webdesignerin aus Colorado will ihre Leistungen gleichgeschlechtlichen Paaren nicht anbieten. Das verbietet aber das Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat. Der Supreme Court fällte nun ein Urteil, das weitgehende Konsequenzen haben könnte.
Gleichgeschlechtlichen Paaren können nach einem Urteil des Obersten US-Gerichts bestimmte Dienstleistungen aus religiösen Gründen verwehrt werden. Der Supreme Court in Washington entschied am Freitag im Fall einer Webdesignerin, die ihre künstlerischen Dienste auch Hochzeitspaaren anbieten will – allerdings aus Glaubensgründen explizit nicht gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Gericht sieht dies von der Meinungsfreiheit gedeckt, die in der Verfassung verankert ist.
Der Fall könnte schwerwiegende Folgen bei Fragen des Schutzes vor Diskriminierung haben.
Das Gericht befand, «die Möglichkeit, selbst zu denken und diese Gedanken frei zu äussern», gehöre zu den am meisten geschätzten Freiheiten der Republik. Die USA seien gemäss der Verfassung ein Ort, «an dem alle Menschen die Freiheit haben, zu denken und zu sprechen, wie sie wollen, und nicht, wie die Regierung es verlangt».
Warnungen von Bürgerrechtsorganisationen Die liberale Richterin Sonia Sotomayor schrieb in einer abweichenden Meinung: «Unsere Verfassung enthält kein Recht, einer missliebigen Gruppe Dienste zu verweigern.»
Die Klägerin hatte ihre Haltung schon auf ihrer Webseite klarstellen wollen. Dies ist aber nicht vereinbar mit dem Antidiskriminierungsgesetz in ihrem Bundesstaat Colorado. Die Frau klagte deshalb.
Der Fall wirft letztlich die Frage auf, ob bestimmte Überzeugungen – in diesem Fall religiöse – Gesetze aushebeln können, die Bürgerrechte schützen sollen. Bürgerrechtsorganisationen hatten zuvor gewarnt, dass die nun vom Supreme Court bestätigte Logik so weitergesponnen werden könne, dass Läden oder Dienstleister bestimmten Gruppen wie z.B. Frauen oder Schwarzen ihre Angebote verwehren könnten (MANNSCHAFT berichtete).
Rechtsruck Der Fall erinnert an den eines Bäckers, der eine ähnliche Argumentation vorbrachte, weil er gleichgeschlechtlichen Paaren keine Hochzeitstorten verkaufen wollte. Im Jahr 2018 entschied das Gericht im Sinne des Bäckers – liess aber die grundsätzliche Frage danach unbeantwortet, ob Religion den Schutz vor Diskriminierung aushebeln kann. Im Fall der Webdesignerin ist das Urteil des Supreme Courts nun grundsätzlicher Natur.
Der Supreme Court ist unter dem früheren republikanischen Präsidenten Donald Trump weit nach rechts gerückt (MANNSCHAFT berichtete). Es gibt nur noch drei Richter*innen, die als liberal gelten. Dem gegenüber stehen sechs erzkonservative und teils sehr religiöse Richter*innen, die zuletzt auch immer wieder im Sinne christlicher Kläger*innen entschieden.
Die christlich-konservative Richterin Amy Coney Barrett brachte schon bei ihrer Nominierung viele LGBTIQ-Aktivist*innen gegen sich auf (MANNSCHAFT berichtete).
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