«Bevor es zu spät ist» – LGBTIQ-Schutz ins Grundgesetz?

Ein Appell von SPDqueer dürfte ins Leere laufen

ARCHIV - 21.01.2015, Niedersachsen, Hannover: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland liegt bei einer Einbürgerungszeremonie im Neuen Rathaus aus. (zu dpa: «Der Weg zur Neuwahl») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Nach dem Platzen der Ampel-Koalition soll am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt werden. Nach tagelangem Ringen einigten sich SPD und Union darauf, diesen Termin anzustreben. Er ist auch mit den Grünen abgestimmt.

Kann es vor den Neuwahlen (MANNSCHAFT berichtete) noch gelingen, grosse queerpolitische Vorhaben umzusetzen?

In der SPD hat man daran offenbar Zweifel. Via Social Media erklärte die SPDqueer am Montag: «Nicht zuletzt die Wahlen in den USA zeigen, wie verletzlich unsere Rechte sind, wie fragil und angreifbar. Deshalb appellieren wir heute eindringlich an die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag: Schützen Sie unsere Rechte, solange das noch möglich ist!»

Die Stimmenanteile für populistische und menschenverachtende Parteien würden mit den kommenden Wahlen voraussichtlich nicht kleiner. Eine Sperrminorität von einem Drittel der Sitze sei nicht ausgeschlossen und werde in Zukunft wohl wahrscheinlicher. Der Appell von SPDqueer: «Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Stellen Sie uns queere Menschen unter den Schutz des Artikel 3 Grundgesetz, bevor es zu spät ist!»

Verlinkt werden in dem Post neben den queeren Parteiorganisationen von Union, Grünen und Linken auch die der FPD. Dort räumt man dem Vorhaben aber wenig Erfolgsschancen ein.

«Die Union hat deutlich gemacht, dass sie keinerlei Verfassungsänderungen mehr mittragen wird. Für unsere Community ist das sehr bedauerlich.»

Jürgen Lenders, Sprecher für LGBTIQ der FDP-Fraktion im Bundestag, erklärte gegenüber MANNSCHAFT: «Bereits seit einigen Monaten bin ich davon ausgegangen, dass es im Bundestag keine Mehrheit für eine Ergänzung des Art. 3 GG geben wird, da hierfür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich wäre. Nach der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes hat die Union jedoch deutlich gemacht, dass sie keinerlei Verfassungsänderungen mehr mittragen wird. Für unsere Community ist das sehr bedauerlich.»

Die Freien Demokraten würden den queerpolitischen Aufbruch aber in den bevorstehenden Wahlkampf einbringen – «damit der queerpolitische Aufbruch auch in der kommenden Legislaturperiode weitergehen wird».

Katrin Helling-Plahr, die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, sieht das ähnlich: «Die Verankerung des Merkmals der sexuellen Identität in Art. 3 Abs.3 S.1 GG wurde bereits in der Vergangenheit stets von der Union blockiert. Das Erreichen der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag wäre damit ohnehin unrealistisch.»

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