Selbstbestimmungsgesetz: «Grösster Fortschritt seit Eheöffnung»
Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium haben sich geeinigt
Die Ampelkoalition hat beim Selbstbestimmungsgesetz zur vereinfachten Änderung des amtlichem Geschlechtseintrags eine Einigung erzielt.
Lange wurde um dieses Gesetz gerungen, nun ist es soweit: Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, sollen trans, inter und nicht-binäre Personen künftig nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen im Personenstandsregister ändern wollen. Bislang waren dafür zwei psychologische Gutachten nötig, danach fällte das zuständige Amtsgericht ein Entscheidung. Das Verfahren ist langwierig und wird von Betroffenen und Verbänden als entwürdigend und teuer kritisiert.
Der Queer-Beauftragte Sven Lehmann (Grüne) erklärte, er freue sich über die politische Einigung. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) sprach bei Twitter von «guten Nachrichten».
Die Einigung zwischen Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium sieht etwa vor, dass bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur die Sorgeberechtigten eine Korrektur des Personenstands beantragen können. Bei über 14-Jährigen und im Falle eines Konflikts mit den Eltern soll ein Gericht entscheiden, wenn «das Kindeswohl gefährdet» ist. Laut SZ zufolge ist zudem eine Art Bedenkzeit von drei Monaten nach dem Antrag auf Geschlechtsänderung vorgesehen. Erst dann soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Erneut ändern kann man den Geschlechtseintrag dann frühestens nach einem Jahr wieder.
Sebastian Kropp, Vorsitzender der SPDqueer Oberfranken, erklärte: Dass das Selbstbestimmungsgesetz nun endlich kommt, sei «eine sehr gute Nachricht» für alle trans Personen. «Das ist der grösste Fortschritt in Sachen queerer Politik seit Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare», so Kropp.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen (MANNSCHAFT berichtete)
Bundesfamilienministerin Lisa Pauls (Grüne) hatte Anfang des Jahres erklärt, das Gesetz käme bis zum Sommer (MANNSCHAFT berichtete). Ihr Kabinettskollege, Justizminister Marco Buschmann (FDP), hatte gesagt, es könnte sogar noch länger dauern. Man nehme nämlich Sorgen wahr, die sich auf die Rechtsfolgen der Geschlechtsanpassung beziehen. Dabei gehte es in erster Linie um das Verhältnis zwischen Bürger*in und Staat – um die Änderung eines Eintrags in einem staatlichen Register. Die Anrede in behördlichen Schreiben müsse die geschlechtliche Identität, mit der sich ein Mensch identifiziere, respektieren und akzeptieren.
«Aber die Betreiberin einer Frauensauna soll auch künftig sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen und knüpfe daher an die äussere Erscheinung eines Menschen an.» Es dürfe nicht sein, dass die Betreiber*innen dann beispielsweise dem Risiko einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgesetzt seien. Das müsse man «sauber regeln», und das sei «technisch anspruchsvoll», hatte der FDP-Minister erklärt.
So wurde nun ein zusätzlicher Passus im Entwurf des Gesetzes eingefügt, wonach Einrichtungen weiterhin das Hausrecht behalten und Gäste abweisen können gemäss Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es lässt eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung zu, wenn dies «dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt».
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