Nach neuem Gesetz: Erster Häftling ändert Geschlechtseintrag

Ein Wechsel ins Frauengefängnis ist nicht einfach

ARCHIV - 16.12.2024, Baden-Württemberg, Mannheim: Blick auf zahlreiche Zellentüren der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Ein Insasse eines Männergefängnisses hat die Änderung seines Geschlechtseintrags beantragt. Das ist nach einem neuen Gesetz seit letztem Herbst leichter möglich
Symbolbild (Bild: Christoph Schmidt/dpa )

Die Anpassung des Geschlechtseintrags ist seit dem 1. November unkompliziert möglich. In Baden-Württemberg hat ein Häftling im Männergefängnis davon Gebrauch gemacht. Wie geht es nun weiter?

Ein erster Häftling hat in Baden-Württemberg beim zuständigen Standesamt eine Änderung seines Geschlechts und Vornamens erklärt. Dafür sind nach einem neuen Gesetz keine Gutachten und Gerichtsentscheide nötig.

Der Gefangene habe die Änderung schon im November vergangenen Jahres angemeldet, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung habe, werde aktuell geprüft. Zuvor hatten Südkurier und Badische Neueste Nachrichten darüber berichtet.

Das zum 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist.

Die Erleichterungen betreffen vor allem trans, inter und nicht-binäre Menschen. Wie sich das auf Gefängnisse auswirkt, ist Ländersache.

«Je nach Einzelfall kann eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein.»

Ein Sprecher des Justizministeriums

In Baden-Württemberg seien das bisher Einzelfallentscheidungen, erklärte der Sprecher. Berücksichtigt würden etwa persönliche Bedürfnisse und Befürchtungen der Gefangenen, aber auch objektiv erkennbare Gefährdungssituationen. Ein Wechsel in eines der wenigen Frauengefängnisse im Ländle ist somit nicht einfach möglich.

«Je nach Einzelfall kann insofern etwa eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein.» In einem Gesetzentwurf sei eine Grundlage für die Abwägung formuliert worden. Dieser sei aktuell im Anhörungsverfahren.

Die Geschlechtsidentität der Gefangenen im Südwesten werde nicht regelmässig statistisch erfasst, so der Sprecher weiter. Bei der letzten Erhebung im Februar 2022 seien acht trans beziehungsweise inter Personen gezählt worden. Aktuell laufe eine neue Erhebung. Ergebnisse dazu gebe es noch nicht.

Im rechten Licht betrachtet: Ein AfD-Flyer zeigt Alice Weidel mit Hitlerbart. Das hat ein CDU-Politiker herausgefunden und wird selbst zum Zankapfel (MANNSCHAFT berichtete).

Das könnte dich auch interessieren

Kommentare