Queers schützen! Bundesrat will Diskriminierungsverbot in Artikel 3 ergänzen

Pride Regenbogenfahne
Symbolbild (Bild: iStockphoto)

Der Bundesrat hat am Freitag in seiner Sitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel: ein Verbot der Diskriminierung von Queers verfassungsrechtlich verankern.

Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich» enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern. Die Forderung gibt es schon länger (MANNSCHAFT berichtete).

Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans, inter und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heisst es in der Begründung

«Endlich hat der Bundesrat einem Antrag zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt», erklärt Maik Brückner, queerpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag.

Brückner fordert: «Jetzt ist die Union im Bundestag gefragt: CDU-Mann Kai Wegner hat den Antrag in den Bundesrat eingebracht, nun erwarte ich, dass seine Parteikolleg*innen ihm folgen. Nicht zuletzt hat Kanzler Friedrich Merz in einer Regierungsbefragung am 7. Juli 2025 betont, dass er queeren Menschen ‚ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft‘ ermöglichen will (MANNSCHAFT berichtete) – hier kann der Beweis erbracht werden», notfalls unter Aufhebung des Fraktionszwangs, so Brückner.

«Uns geht der Begriff ‚sexuelle Identität‘ nicht weit genug: auch ‚geschlechtliche Identität‘ muss in die Verfassung aufgenommen werden, damit auch trans und inter Personen in den Schutz eingeschlossen werden.»

Michael Kauch, Bundesvorsitzender der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer (LiSL) erkärt: Die sexuelle Identität in das Diskriminierungsverbot von Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen - diesem Ziel sei man «heute ein Stück näher gekommen». Jetzt liege der Ball im Bundestag. «Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte ihre Blockade aufgeben, nachdem viele CDU-geführte Bundesländer heute zugestimmt haben.»

Nur noch zwei Geschlechter akzeptiert: Die Slowakei ändert ihre Verfassung. Kritik kommt von EU und Europarat (MANNSCHAFT berichtete).

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